Zuzahlungen und Belastungsgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen
14.05.2009:Erfahrungsbericht zum Thema Zuzahlungen und Belastungsgrenzen der gesetzlichen Krankenkassen
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Was gilt hierbei als Grundlage zur Berechnung der Zuzahlungsgrenze? Wird nur vom ALG II Bescheid ausgegangen, dürften meines Wissens nach nur 84,24 € angesetzt werden (ausgehend vom Regelsatz)
Doch wird der Lohn mit eingerechnet, kommt man schlechter als ein 'Normaler' Harz IV Empfänger, das kann doch nicht sein.
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