Startseite / Aus dem Leben / Zähne / Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?

Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?

Fachartikel zum Thema Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?

Zahnfehlstellungen

Dank eines Aligners können Zahnfehlstellungen mithilfe von Druck, aber ohne Draht, behoben werden. Da es sich bei einer transparenten Zahnspange, wie er ebenfalls bezeichnet wird, jedoch um eine Variante mit geringerem Druck handelt, muss Wert auf das regelmäßige Tragen gelegt werden. Und nicht nur das, auch andere Aspekte sollten bereits im Vorfeld geklärt werden, wenn die Anwendung der Zahnschiene erfolgreich sein soll. Im Folgenden drei wesentliche Punkte.

Eignet sich eine Zahnschiene für alle Zahnkorrekturen?

Nein. Zahn- und Kieferfehlstellungen, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 4 und 5 fallen, die also medizinisch dringlich und gravierend sind, können mithilfe eines Aligners in der Regel nicht behoben werden.

Möchte man jedoch eine Zahnlücke schließen lassen, deren Ausmaß nicht so schwerwiegend ist (KIG 1 und 2, in einigen Fällen auch 3)? Dann kann man sich durchaus darüber bei einem Zahnarzt erkundigen, ob die transparente Zahnspange eine Option darstellen könnte. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass sich keine Milchzähne mehr im Gebiss befinden. Deswegen ist die Aligner-Therapie speziell bei Erwachsenen sehr gefragt, was unter anderem unter https://drsmile.de/ ersichtlich wird.

Doch auch, wenn dieser Punkt erfüllt ist, sollte man vor Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn nicht auf ein Vorgespräch und eine Voruntersuchung verzichten. Denn dies ist für spätere potenzielle Kostenübernahmen durch Krankenkassen und Zahnzusatzversicherung von Bedeutung; dazu im letzten Abschnitt aber auch noch mehr Informationen.

Worauf kommt es bei der Aligner-Anwendung an?

Wenngleich sich die Zahnpflege während der Zahnschienen-Behandlung als unkomplizierter im Vergleich zu der bei einer festen Drahtzahnspange erweist, sollten dennoch mehrere Monate, bei komplizierteren Korrekturen auch wenige Jahre für den Gesamtvorgang einkalkuliert werden. In dieser Zeit gilt es, den Aligner mindestens 22 Stunden am Tag einzusetzen. Er sollte also mit Ausnahme der Zeiten des Essens und des Sports nach Möglichkeit immer getragen werden.
Überdies erweist es sich als sinnvoll, nicht ausschließlich auf eine Behandlung auf Entfernungzu setzen, sondern wenigstens einige Kontrolltermine persönlich in der zuständigen Praxis wahrzunehmen. Die Begutachtung des Behandlungsfortschrittes durch den Zahnarzt hat den Vorteil, dass sich die Details gründlicher betrachten und eventuell notwendige Korrekturen und Abweichungen vom Behandlungsplan leichter vornehmen lassen. Wer also vor dem Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn darauf achtet, dass der Aligner-Anbieter dies möglich macht, ist tendenziell auf einer sichereren Seite. Auch im Hinblick auf Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern, über die ebenfalls ausführlich gesprochen werden sollte.

Wer muss die Kosten für die Zahnkorrektur mittels Zahnschiene tragen?

Mehrheitlich werden mithilfe eines Aligners Zahnfehlstellungen behoben, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2 fallen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch als ästhetisch-kosmetische Behandlungen eingestuft und daher nicht übernommen. Fällt die Zahnfehlstellung aber in die dritte Gruppe und liegt eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung vor, könnte eine (Teil-) Kostenübernahme zustande kommen. Was allerdings insofern unwahrscheinlich ist, als kieferorthopädische Behandlungen in der Regel kein Teil des Leistungskatalogs sind und ansonsten eher Notfälle (KIG 4 und 5, unter anderem durch Unfälle entstanden) anerkannt werden.

Private Krankenkassen sowie Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich ebenfalls nicht per se an den Kosten, die sich tendenziell im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich ansiedeln lassen. Ob und wie viel dazu gezahlt wird, hängt davon ab, ob die Zahnkorrektur mittels Zahnschiene in den ausgewählten Tarif fällt und ob der Nachweis der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit erbracht werden muss.

In jedem Fall übernimmt die potenziell zuständige Stelle nur dann einen Teil oder die Gesamtsumme, wenn vor dem Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn ein Kostenplan erstellt, vorgelegt, von der Stelle geprüft und genehmigt wurde. Eine Übernahme im Nachhinein wird mehrheitlich abgelehnt und es kommt nicht selten vor, dass man die Kosten dennoch komplett allein tragen muss. Aber: Wenn man im Vorfeld alles gründlich überblickt und erfragt hat, wird man sicherlich schlau entscheiden können, ob die Aligner-Behandlung für einen selbst die richtige Option ist oder nicht. Und so kann man später so oder so befreit beim Vorstellungsgespräch für den Traumjob lächeln …

Wir machen Urlaub! Bitte haben Sie Verständnis dafür dass Ihnen unsere Formulare in der Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Ihr Bericht zum Thema Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.

Name:

Email (optional):

Ort (optional):

Ihr Bericht:

Anmerkungen

Bitte haben Sie Verständnis dass wir nicht jede Frage beantworten können, da eine persönliche Beratung zu Krankheiten nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll ist. Jede individuelle Beratung setzt eine eingehende Betrachtung der Krankheitsgeschichte und eine gründliche Untersuchung voraus. Wir veröffentlichen Ihren Bericht, da es anderen Betroffenen helfen kann, mehr Informationen zu ihrer Krankheit zu erhalten und sich dadurch mehr Möglichkeiten ergeben, Fragen an Ihren behandelnden Arzt zu stellen, um die Vorgehensweise oder Behandlung besser zu verstehen. Aus diesem Grund sind auch die Erfahrungen anderer Menschen, die an dieser Krankheit leiden, wertvoll und können dem Einzelnen nützen. Wir freuen uns daher über jeden Bericht. Die in unserem Gesundheitsportal zugänglichen unkommentierten Erfahrungsberichte von Betroffenen stellen jedoch ungeprüfte Beiträge dar, die nicht den wissenschaftlichen Kriterien unterliegen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die Inhalte der Erfahrungsberichte, auch nicht für den Inhalt verlinkter Websites oder von Experten zur Verfügung gestellter Beiträge. Wir haften auch nicht für Folgen, die sich aus der Anwendung dieser wissenschaftlich nicht geprüften Methoden ergeben. Benutzern mit gesundheitlichen Problemen empfehlen wir, die Diagnose immer durch einen Arzt stellen zu lassen und jede Behandlung oder Änderung der Behandlung mit ihm abzusprechen. Wir behalten uns auch das Recht vor, Beiträge zu entfernen, die nicht vertretbar erscheinen oder die mit unseren ethischen Grundsätzen nicht übereinstimmen. Alle Angaben oder Hinweise, die wir hier machen, sind hypothetisch, da sie nicht auf einer Untersuchung beruhen, sind nicht vollständig und können daher sogar falsch sein. Auch dienen unsere Erörterungen nur als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Arzt und sind niemals als Behandlungsvorschläge oder Verhaltensregeln zu verstehen. Ihr Bericht ist für die Veröffentlichung im Internet und über anderen digitalen Kanälen von Ihnen freigegeben.
Ich habe die Anmerkungen gelesen und akzeptiert.
Ziffern_kombination
Bitte geben sie die Prüfziffer ein: