Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?
Fachartikel zum Thema Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?
Dank eines Aligners können Zahnfehlstellungen mithilfe von Druck, aber ohne Draht, behoben werden. Da es sich bei einer transparenten Zahnspange, wie er ebenfalls bezeichnet wird, jedoch um eine Variante mit geringerem Druck handelt, muss Wert auf das regelmäßige Tragen gelegt werden. Und nicht nur das, auch andere Aspekte sollten bereits im Vorfeld geklärt werden, wenn die Anwendung der Zahnschiene erfolgreich sein soll. Im Folgenden drei wesentliche Punkte.
Eignet sich eine Zahnschiene für alle Zahnkorrekturen?
Nein. Zahn- und Kieferfehlstellungen, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 4 und 5 fallen, die also medizinisch dringlich und gravierend sind, können mithilfe eines Aligners in der Regel nicht behoben werden.
Möchte man jedoch eine Zahnlücke schließen lassen, deren Ausmaß nicht so schwerwiegend ist (KIG 1 und 2, in einigen Fällen auch 3)? Dann kann man sich durchaus darüber bei einem Zahnarzt erkundigen, ob die transparente Zahnspange eine Option darstellen könnte. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass sich keine Milchzähne mehr im Gebiss befinden. Deswegen ist die Aligner-Therapie speziell bei Erwachsenen sehr gefragt, was unter anderem unter https://drsmile.de/ ersichtlich wird.
Doch auch, wenn dieser Punkt erfüllt ist, sollte man vor Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn nicht auf ein Vorgespräch und eine Voruntersuchung verzichten. Denn dies ist für spätere potenzielle Kostenübernahmen durch Krankenkassen und Zahnzusatzversicherung von Bedeutung; dazu im letzten Abschnitt aber auch noch mehr Informationen.
Worauf kommt es bei der Aligner-Anwendung an?
Wenngleich sich die Zahnpflege während der Zahnschienen-Behandlung als unkomplizierter im Vergleich zu der bei einer festen Drahtzahnspange erweist, sollten dennoch mehrere Monate, bei komplizierteren Korrekturen auch wenige Jahre für den Gesamtvorgang einkalkuliert werden. In dieser Zeit gilt es, den Aligner mindestens 22 Stunden am Tag einzusetzen. Er sollte also mit Ausnahme der Zeiten des Essens und des Sports nach Möglichkeit immer getragen werden.
Überdies erweist es sich als sinnvoll, nicht ausschließlich auf eine Behandlung auf Entfernungzu setzen, sondern wenigstens einige Kontrolltermine persönlich in der zuständigen Praxis wahrzunehmen. Die Begutachtung des Behandlungsfortschrittes durch den Zahnarzt hat den Vorteil, dass sich die Details gründlicher betrachten und eventuell notwendige Korrekturen und Abweichungen vom Behandlungsplan leichter vornehmen lassen. Wer also vor dem Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn darauf achtet, dass der Aligner-Anbieter dies möglich macht, ist tendenziell auf einer sichereren Seite. Auch im Hinblick auf Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern, über die ebenfalls ausführlich gesprochen werden sollte.
Wer muss die Kosten für die Zahnkorrektur mittels Zahnschiene tragen?
Mehrheitlich werden mithilfe eines Aligners Zahnfehlstellungen behoben, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2 fallen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch als ästhetisch-kosmetische Behandlungen eingestuft und daher nicht übernommen. Fällt die Zahnfehlstellung aber in die dritte Gruppe und liegt eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung vor, könnte eine (Teil-) Kostenübernahme zustande kommen. Was allerdings insofern unwahrscheinlich ist, als kieferorthopädische Behandlungen in der Regel kein Teil des Leistungskatalogs sind und ansonsten eher Notfälle (KIG 4 und 5, unter anderem durch Unfälle entstanden) anerkannt werden.
Private Krankenkassen sowie Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich ebenfalls nicht per se an den Kosten, die sich tendenziell im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich ansiedeln lassen. Ob und wie viel dazu gezahlt wird, hängt davon ab, ob die Zahnkorrektur mittels Zahnschiene in den ausgewählten Tarif fällt und ob der Nachweis der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit erbracht werden muss.
In jedem Fall übernimmt die potenziell zuständige Stelle nur dann einen Teil oder die Gesamtsumme, wenn vor dem Vertragsabschluss und Behandlungsbeginn ein Kostenplan erstellt, vorgelegt, von der Stelle geprüft und genehmigt wurde. Eine Übernahme im Nachhinein wird mehrheitlich abgelehnt und es kommt nicht selten vor, dass man die Kosten dennoch komplett allein tragen muss. Aber: Wenn man im Vorfeld alles gründlich überblickt und erfragt hat, wird man sicherlich schlau entscheiden können, ob die Aligner-Behandlung für einen selbst die richtige Option ist oder nicht. Und so kann man später so oder so befreit beim Vorstellungsgespräch für den Traumjob lächeln …
Ihr Bericht zum Thema Zahnfehlstellungen per Aligner korrigieren: Worauf sollte man bereits im Vorfeld achten?
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.