Zuzahlungen & Belastungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenkasse

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen (außer Fahrtkosten) keine Zuzahlungen leisten. Die Praxisgebühr beim Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten beträgt 10 € pro Quartal. Wenn Sie die Praxisgebühr bezahlt haben und von einem Arzt zu einem anderen überwiesen werden, müssen Sie nicht erneut bezahlen.

Was sind Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und gesetzliche Schutzimpfungen sind gebührenfrei. Jeweils die erste Notfallbehandlung im Quartal kostet ebenfalls 10 €, unabhängig davon, ob in dem betroffenen Quartal bereits die Praxisgebühr entrichtet wurde. Jede weitere Notfallbehandlung in diesem Quartal ist kostenlos, wenn Sie die Quittung der bereits bezahlten Notfallgebühr vorlegen können.

Pflicht zur Selbstbeteiligung: Praxisgebühren und Rezeptkosten

Bei Arznei- und Verbandmitteln beträgt die Zuzahlung 10% des Abgabepreises je Arznei- oder Verbandmittel, mindestens 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels. Übersteigt der Abgabepreis eines Arznei- oder Verbandmittels den Festbetrag, können zusätzliche Kosten anfallen, von denen eine Befreiung nicht erfolgen kann und die auch auf die Belastungsgrenze nicht angerechnet werden.

Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel

Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ohne Kassenrezept gekauft wurden, sind ebenfalls nicht auf die Belastungsgrenze anrechenbar. Die Zuzahlung für eine stationäre Behandlung beträgt 10 € pro Tag, maximal jedoch 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zuzahlung zu Heilmitteln beträgt 10% der Kosten je Anwendung + 10 € je Rezept. Die Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt 10% der Kosten, minimal 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Wie funktioniert die Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen oder bei schwerwiegenden und chronischen Erkrankungen 1%. Bei der Belastungsgrenze werden alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder berücksichtigt, unabhängig bei welcher Krankenkasse sie versichert sind sowohl bei den geleisteten Zuzahlungen als auch bei den Jahres-Brutto-Einnahmen, die sich aus sämtlichen zur Verfügung stehenden Einkünften (auch Renten, Pensionen, Verdienste, Mieteinnahmen, Zinsen etc.) zusammensetzen.

Definition und Berechnung der Belastungsgrenze

Von den Einnahmen werden an Freibeträgen abgezogen: 4.410 € für den ersten Angehörigen und 3.648 € für jedes weitere familienversicherte Kind. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens 1 Jahr lang mindestens 1 x im Quartal ärztlich behandelt wird und Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III vorliegt.

Sonderregelungen für chronisch Kranke und Geringverdiener

Personen mit geringem Einkommen fallen unter eine Sonderregelung. Diese gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe getragen wird, und Empfänger einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

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Eine Antwort auf „Zuzahlungen & Belastungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenkasse“

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  1. Ich beziehe zu meinem Lohn zusätzlich noch Leistungen der ARGE (Hartz IV)
    Was gilt hierbei als Grundlage zur Berechnung der Zuzahlungsgrenze? Wird nur vom ALG II Bescheid ausgegangen, dürften meines Wissens nach nur 84,24 € angesetzt werden (ausgehend vom Regelsatz)

    Doch wird der Lohn mit eingerechnet, kommt man schlechter als ein 'Normaler' Harz IV Empfänger, das kann doch nicht sein.

    Liebe(r) Leser(in),

    wir können leider nur medizinische Fragen beantworten. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Sie muss Ihnen Auskunft geben. Liebe Grüße

    Ihr Biowellmed Team

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