Was sind verbrauchernahe Produkte?
Getränkeflaschen, T-Shirts, Spielzeug, Zahnpasta – täglich haben Verbraucher Kontakt mit einer Fülle von Produkten. Sie müssen sicher sein. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Hersteller. Die Abteilung „Sicherheit von verbrauchernahen Produkten“ am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) trägt mit ihrer Arbeit maßgeblich dazu bei, dass beim bestimmungsgemäßen Umgang mit diesen Produkten, und auch beim vorhersehbaren Fehlgebrauch, die Gesundheit von Verbrauchern keinen Schaden nimmt.
Die gesundheitlichen Bewertungen des Instituts bilden die Grundlage für Regulierungen oder Empfehlungen für Industrie und Anwender. Bei der Bewertung der Inhaltsstoffe dieser Produkte werden zwei Aspekte berücksichtigt: die Toxizität (Giftigkeit) eines Stoffes und die Exposition – die Art und der Umfang in dem Verbraucher mit diesem Stoff in Kontakt kommen. Die Aufnahme eines Stoffes kann oral (über den Mund), dermal (über die Haut) oder inhalativ (über die Atmung) erfolgen.
Die Rolle des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Im Nationalen Referenzlabor für Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln des BfR werden Analysemethoden für die Überwachungsbehörden der Länder entwickelt, und die Überwachungsbehörden werden bei ihrer Untersuchungstätigkeit unterstützt. Verbrauchernahe Produkte sind Produkte, mit denen Verbraucher direkt in Kontakt kommen. Unter dem Begriff „Bedarfsgegenstände“ gehören dazu nach § 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eine weite Spanne von Produkten: unter anderem Spielzeug, Kleidung, Geschirr, Reinigungsmittel für den häuslichen Bedarf und Verpackungen für Lebensmittel.
Auch kosmetische Mittel zählen zu den verbrauchernahen Produkten. Die Abteilung für Produktsicherheit bewertet vor allem stoffliche Risiken, die von verschiedensten Materialien und Gegenständen ausgehen können, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Verpackungen, Flaschen, Geschirr oder Kochutensilien können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, die in Lebensmittel übergehen und mit ihnen verzehrt werden.
Bewertung der Inhaltsstoffe verbrauchernaher Produkte
Auch Inhaltsstoffe von Materialien und Produkten, mit denen der Mensch über die Haut in Kontakt kommt, gehören zum Aufgabengebiet. Das sind vor allem Textilien, wie Bekleidung und Bettwäsche, oder Kosmetika. Letztere sind dazu bestimmt, den Körper zu pflegen. Sie sollen die Körperfunktionen nicht beeinflussen und haben keine heilende Wirkung.
Duschgele, Shampoos, Deodorants, Zahnpasten, Lotionen, Hautcremes, Schminkartikel gehören dazu. Auch Spielzeug gehört zu den verbrauchernahen Produkten. Da Kinder eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe sind und Spielzeuge auch in den Mund nehmen, gelten für die stoffliche Sicherheit dieser Produkte in der Regel besonders strenge Bestimmungen.
Toxizität und Exposition: Zwei zentrale Aspekte
Eine weitere Produktgruppe, deren stoffliche Sicherheit das BfR bewertet, sind Tabak und Tabakwaren. Die Bewertung der technischen Sicherheit von Geräten, wie Telefonen, Hifi-Anlagen und Haartrocknern, gehören hingegen nicht zum Aufgabengebiet des BfR. Ein wichtiger Arbeitsbereich des BfR ist außerdem die Dokumentation von Vergiftungen mit Chemikalien. Denn Produkte können Risiken bergen, von denen Verbraucher nichts ahnen.
Das BfR dokumentiert Vergiftungsfälle und Rezepturen von Produkten in einer Giftinformationsdatenbank. Vergiftungen, die durch Inhaltsstoffe von Produkten verursacht werden, können so schnell erkannt und richtig behandelt werden. Das BfR leitet die Rezepturen zur Notfallberatung an die Giftinformationszentralen der Länder weiter, damit Vergiftungsfälle so schnell wie möglich auf der Grundlage richtiger Rezepturinformationen behandelt werden können.
Produktsicherheit bei spezifischen Produktgruppen
Verbrauchernahe Produkte müssen sicher sein: Sie dürfen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Für die Sicherheit verbrauchernaher Produkte sind die Hersteller verantwortlich. Wenn es sich um Importprodukte handelt, ist derjenige verantwortlich, der die Produkte nach Deutschland importiert oder sie hier auf den Markt bringt.
Ob die Hersteller, Importeure oder Vertreiber ihrer Verantwortung gerecht werden und die Produkte tatsächlich sicher sind, kontrolliert die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung der Bundesländer.
Materialien im Lebensmittelkontakt
Die Sicherheit von Produkten wird auf europäischer und nationaler Ebene durch eine Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen, und Gesetzen geregelt. Auf EU-Ebene sind das vor allem folgende Richtlinien und Verordnungen: Richtlinie 2001/95/EG „Produktsicherheitsrichtlinie“ Richtlinie 2002/72/EG „Kunststoffrichtlinie“ Verordnung EG/1935/2004 „Rahmenverordnung für Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln“ Richtlinie 76/768/EWG „Kosmetikrichtlinie“ Richtlinie 76/769/EWG „Chemikalienrichtlinie“ Richtlinie 88/378/EWG „Spielzeugrichtlinie“ Verordnung 648/2004/EG über Detergenzien.
Daneben tragen in Deutschland die folgenden Gesetze und Verordnungen zur Produktsicherheit bei: Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Lebens- und Futtermittelgesetzbuch Kosmetikverordnung Bedarfsgegenständeverordnung Chemikaliengesetz Chemikalienverbotsverordnung.
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