Was bedeutet „auffälliges Missverhältnis“ bei der Kostenübernahme?
Kostspielige Operationen können für privat Krankenversicherte zur Zitterpartie werden. So der Bund der Versicherten unter Verweis auf § 192 Abs.2 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes. Danach können Aufwendungen bei auffälligem Missverhältnis zur erbrachten Leistung verweigert werden.
Die Regelung in § 192 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz
Was bedeutet „auffälliges Missverhältnis“ bei der Kostenübernahme? Der Bund sieht darin einen Willkürparagraphen, der vor Operationen zum Preisvergleich zwingt. Im Fall von Standardoperationen wie Blinddarm dürfte diese Befürchtung ziemlich überzogen sein. Bei nicht alltäglichen oder sehr teuren Eingriffen kann eine Anfrage bei der Versicherung nicht schaden. Lehnt sie die OP nicht ab, kann sie sich später schwerlich auf ein auffälliges Missverhältnis berufen.
Welche Rechte haben privat Versicherte bei Leistungsverweigerung?
Privat Versicherte haben in bestimmten Fällen das Recht, die volle Kostenübernahme durch ihre Versicherung zu fordern. Diese Rechte wurden durch den Bundesgerichtshof klar definiert.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Was ist unzulässig?
Erfreulich: Die Klausel, nur preislich angemessene Heilbehandlungen zu bezahlen, ist dagegen unzulässig. Dies gilt sowohl für neu abgeschlossene als auch für bestehende Verträge, so jetzt der Bundesgerichtshof.
Wann greift der Schutz bestehender Verträge?
Berufen Sie sich bei Leistungsverweigerung Ihrer Kasse wegen preislicher Unangemessenheit auf den BGH. Fordern Sie volle Kostenübernahme, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind. (Az. IV ZR 130/06)
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