Pflegeheimkosten steuerlich absetzen – Voraussetzungen und Tipps

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten

Wie im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ vom 27. Januar 2006 zu lesen, sind Kosten für das Altersheim als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn die Heimunterbringung durch Krankheit veranlasst ist. Es müsse dann mindestens die Pflegestufe I festgestellt sein oder alternativ eine Behinderung nach Merkzeichen „H“ oder „BI“, laut Finanzverwaltung.

Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hessen reicht als Nachweis ein aussagekräftiges ärztliches Attest. Vorausgesetzt, dass es vor oder in zeitlichem Zusammenhang mit der Unterbringung im Heim erstellt wird. Für höhere Anforderungen fehle eine Grundlage im Gesetz (Az.13 K 1676/04).

Rechtliche Grundlagen und Urteile

Sie können sich auf dieses Urteil berufen und die Kosten mit der Vorlage eines Attests geltend machen. Von den Heimkosten abzuziehen sind laut Bundesfinanzhof die Haushaltsersparnis und die Pflegezulage.

Rolle des Bundesfinanzhofs

Im Übrigen gilt: Bei Ablehnung sollte Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Der BFH dürfte der engen Sichtweise der Finanzämter bald ein Ende bereiten.

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