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Spondylodese

22.01.2010:

Erfahrungsbericht zum Thema Spondylodese

Link zum Fachartikel Spondylodese

Hallo ich bin der klaus
ich habe eine frage die op wurde im letzen jahr gemacht mit reha . es wurden l5 und s1 versteift. die op war notwendig gewesen da es gleitwirbel waren .schmerzen ohne ende tag und nacht. ich konnte meine eigentliche arbeit nicht mehr ausführen,die unteranderem das bestücken von pressen beinhaltete ( ca. 6 tonnen blech einlegen in die magaziene ). doch jetzt sind die schmerzen im lendenbereich auch nicht weniger wenn ich die arbeit mache. es besteht also ein kündigungsgrund von seiten des arbeitgebers . ich bin 54 jahre und arbeite schon 25 jahre in diesem betrieb. die frage , besteht mit einem behindertenausweiss die
möglichkeit dem arbeitgeber die kündigung etwas schwerer zu machen .

Lieber Besucher unseres Gesundheitsportals,

da können wir Ihnen keine Hoffnung machen, denn nach einer Spondylodese werden normalerweise allenfalls 20 - 30 % GdB anerkannt. Das chroniscche Schmerzsyndrom kann eventuell den Grad noch diskret erhöhen, für 50 % und damit Kündigungsschutz wird es kaum reichen. Findet Ihr Arbeitgeber keine leichtere Arbeit für Sie? Sie sollten mit ihm reden. Liebe Grüße

Ihr Biowellmed Team

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