Bei Privatvergnügen auf einer Dienstreise zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht
06.11.2007:Erfahrungsbericht zum Thema Bei Privatvergnügen auf einer Dienstreise zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht
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mein Anliegen paßt nicht ganz zum Thema, streift es aber:
ich bin im öffentlichen Dienst tätig und hatte aktuell den Fall, daß ich auf einer Dienstreise nach Chicago erkrankt bin. Um die Art der Infektion (mit erhöhter Temperatur, Schüttelfrost, Übergeben) festzustellen, mußte ich mich am Dienstort in ärztliche Behandlung/Untersuchung begeben.
Wie in den USA üblich, mußte ich die Untersuchung sofort per Kreditkarte bezahlen.
Nun höre ich von meinem Arbeitgeber bisher nur, daß Krankheitskosten keine Reisekosten seien, und deshalb eine Erstattung nicht möglich sei.
Kann das wahr sein? Reise ich also auf eigenes Risiko? Wenn unfall abgedeckt ist, müßte doch auch eine erkrankung und deren behandlung abgedeckt sein??
Vielen Dank im voraus falls sie mir weiter helfen können !
A.S., Diplom-Restauratorin
Liebe Besucherin unseres Gesundheitsportals,
da wir keine Rechtsberatung durchführen, können wir Ihnen hierzu leider nichts sagen. Vielleicht nimmt sich jedoch ein(e) versierte(r) Leser(in) dieses Problems an? Liebe Grüße
Ihr Biowellmed Team
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