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Wachstumsstörungen

19.04.2007:

Erfahrungsbericht zum Thema Wachstumsstörungen

Link zum Fachartikel Wachstumsstörungen

vielen dank für ihre schnelle antwort. aber ich glaube es liegt ein rechenfehler vor, 170 +153 :2 + 6,5 = 168 und nicht 176,5 (schön wärs!). wir werden auf jeden fall zum kinderarzt/ hand messen gehen.
aber noch mal die frage, nach einer hormontherapie. wonach entscheidet sich eine behandlung? auch wenn wir als eltern nicht besonders gross sind, d.h. erblich eher immer kleine verhältnisse vorhanden sind, kann er und seine jüngeren geschwister ( mädchen, 4,11 Jahre 101cm, und junge 2,1jahre 86cm) trotzdem zu etwas mehr grösse verholfen werden? können sie hormone bekommen? mit welchen nebenwirkungen sind zu rechnen? wie würde eine behandlung aussehen?
wir danken schon mal im vorraus!

Liebe Besucherin unseres Gesundheitsportals,

da hat sich doch das Rechenfehlerteufelchen eingeschlichen. Wir bitten um Entschuldigung.
Zu Ihrer Frage: Derzeit ist eine Behandlung mit Wachstumshormon bei Kindern nur erlaubt, wenn tatsächlich ein Wachstumshormonmangel nachgewiesen wurde. Ob auch bei normalem Wachstumshormon eine Behandlung durchgaführt werden darf, berät derzeit noch ein Expertenteam. Eine Antwort wird im November erwartet. Beginnt man eine Behandlung mit Wachstumshormon, muss diese bis zum Ende des Wachstums durchgeführt werden, da bei vorzeitigem Abbruch der Erfolg völlig ausbleiben kann. Das Hormon muss jeden Abend gespritzt werden. Die Behandlung kostet ca. 15 000 € pro Jahr. Häufig kommt es zu Rötungen an der Einstichstelle. Gelegentlich treten bei Kindern Muskel - und Gelenkschmerzen auf. Selten kann es zu einem erhöhten Hirndruck mit Kopfschmerzen, Übelkeit und Sehstörungen kommen oder zum Entstehen einer Zuckerkrankheit, insbesondere, wenn andere Risikofaktoren hierfür bestehen. Sehr selten kann es zu Störungen des Immunsystems kommen. Ob ein Tumorprozess ausgelöst werden oder bei bereits latent vorhandenem Tumor gefördert werden kann, ist denkbar. Sehr selten kann wohl eine Leukämie entstehen. Es wird diskutiert, ob die Studienlage zum Nebenwirkungspotential der Behandlung ausreichend ist. Kurz gesagt sollte eine wirkliche Rechtfertigung für die Behandlung vorliegen und man muss sich Vor- und Nachteile gründlich überelegen. Liebe Grüße

Ihr Biowellmed Team

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