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Fersenbeinbruch

27.05.2020:

Erfahrungsbericht zum Thema Fersenbeinbruch

Link zum Fachartikel Fersenbeinbruch

Hallo, ich bin 59 Jahre alt und hatte vor 2,5 Jahren einen Fersenbeintrümmerbruch mit Gelenkbeteiligung (Subtalargelenk). Bin 5-6 m. aus einem Baum gestürzt und mit dem linken Fuß gelandet(Arbeits-Unfall). Nach ca. 1 Jahr konnte ich mit Einschränkungen (Schmerzen, kein schweres Gewicht, etc.) wieder arbeiten. Das USG hat sich wegen der postoperativen Arthrose eingesteift. Anfang des Jahres habe ich wegen Druckschmerzen, etc. die Platte entfernen lassen und eine Arthroskopie des USG (Unteres Sprunggelenk)und OSG durchführen lassen. Hätte ich besser nicht machen lassen, da der Operateur entgegen dem Aufnahmegespäch außerdem versuchte das USG mit einem Hebel zu lösen. Jetzt habe ich deutlich größere Beschwerden.Hinzu kommt,das sich jetzt größere Bewegungseinschränkungen und eine Arthrose im OSG abzeichnet.
Da ich selbstständig (weitestgehend Solo) bin, trifft mich das hart (drohender Verlust meines alten Hauses, etc.), was mich auch immer stärker psychisch belastet (psychosomatische Beschwerden) sowie die Überbelastungsbeschwerden im gesunden Fuß. Die Berufsgenossenschaft (SVFLG) zahlt für Unternehmer nur gemessen am gesetzlichen Arbeitswert, was während der Krankmeldung nicht zum Leben reicht. Leider wurde 2015 klammheimlich auch noch die Voraussetzung für die Zahlung einer Verletztenrente (ca. 200 Euro monatlich) auf 30% MdE für Selbstständige (nicht für Arbeitnehmer) hochgesetzt. Versuche mit meinen 20 % MdE und den Folgebeschwerden gegenüber der Berufsgenossenschaft zu argumentieren. Doch das wird alles abgestritten und den Klageweg bis zur letzten Instanz durchzuziehen, hat wohl auch wenig Sinn.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit der Berufsgenossenschaft oder kann mir Empfehlungen geben, wie ich vielleicht doch eine Verletztenrente anerkannt bekommen kann. Würde mich sehr freuen!

Lieber Herr C.,

Sie sollten nochmal mit Ihrem D-Arzt reden. Immerhin können Sie ja eine Zunahme der Arthrose nachweisen und die Einschränkungen auch. Dann sollte unseres Erachtens das Verfahren nochmals aufgenommen werden. Einen Rechtsanwalt an der Seite zu haben, ist sicher kein Fehler, alternativ ist die Mitgliedschaft beim VDK eine Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Viel Glück wünscht

Ihr Biowellmed Team

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