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Aortenaneurysma

21.01.2017:

Erfahrungsbericht zum Thema Aortenaneurysma

Link zum Fachartikel Aortenaneurysma

Hallo liebes biowellmed-team,
bei einer Routineuntersuchung wurde bei mir ein asymptomatisches ascendierendes Aortenaneurysma mit 45 mm Durchmesser festgestellt. Ich habe mich belesen und bin nun sehr beunruhigt, weil ich eine mögliche Zeitbombe in mir herumtrage.
Ich habe daraufhin beim Versorgungsamt einen Behinderungs- antrag gestellt und von dort einen GdB von 40% anerkannt bekommen, aber damit erhalte ich noch keinen Ausweis, den erhalte ich erst mit einem GdB 50.
Auf meinen Widerspruch hin hat man mir erklärt, dass ich nur bei einem "großen" Aneurysma Anspruch auf 50% hätte.

Nun ist meine Frage an Sie, ab welcher Größe denn ein Aneurysma "groß" ist und ob die bei mir bei einer CT-Untersuchung gemessenen 45 mm wirklich nicht als "groß" anerkannt werden können.
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße aus Berlin

Lieber J.,

ab 5 cm Größe muss man eine Operation diskutieren. Dann ist das Aneurysma groß. Liebe Grüße

Ihr Biowellmed Team

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