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Tuberkulose

09.09.2014:

Erfahrungsbericht zum Thema Tuberkulose

Link zum Fachartikel Tuberkulose

ich arbeite in einem Wohnheim. Einer der Patienten ist an offener TBC erkrankt.Bis zur Diagnose ist aber wohl viel Zeit vergangen. Laut Arzt ist es so das mehrere Bereiche der Lunge geschädigt sind. Nun wurde das komplette Umfeld untersucht. Einig Ergebnisse des Bluttests stehen noch aus. Bislang sind aber zwei Mitarbeiter angesteckt und sollen medikamentös behandelt werden. Meine Frage: ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erkrankten Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft zu melden? Es ist doch ein Arbeitsunfall.Für die medikamentöse Behandlung muß doch die Krankenkasse nicht aufkommen, oder? Der Arbeitgeber sieht keine Notwendigkeit die Berufsgenossenschaft zu informieren. Ist das so korekkt?

Liebe(r) Leser(in),

für die Anerkennung als Berufskrankheit wird gefordert, dass Sie bei Ihrer Arbeit in deutlich höherem Maße ansteckungsgefährdet sind als andere Personen. Deshalb muss bezüglich Wohnheim vermutlich individuell entschieden werden. In einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung etc. läge der Fall klar. Es kommt deshalb auf Ihre Tätigkeit und die Art der Einrichtung an. Sie können jederzeit das zuständige Gesundheitsamt deshalb konsultieren. Liebe Grüße

Ihr Biowellmed Team

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