PAK in Kinderspielzeug: Risiken und Empfehlungen des BfR

Was sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)?

Zahlreiche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserzeugende Substanzen, sie werden deshalb den sogenannten CMR-Stoffen zugeordnet. CMR bedeutet, der Stoff ist krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.

Warum PAK in Spielzeug vorkommen können

Bei den PAK handelt es sich in der Regel um ein Substanzgemisch aus mehr als hundert Einzelkomponenten. PAK können u.a. in verbrauchernahen Produkten aus Gummi oder Elastomeren enthalten sein. Dazu gehört auch Spielzeug für Kinder.

Gesundheitsrisiken von PAK in Kinderspielzeug

Ursache hierfür ist die Verwendung von PAK-haltigen Weichmacherölen oder von Rußen, die natürlicherweise PAK enthalten und die bei der Herstellung Gummi oder Elastomeren zugesetzt werden, um den Materialien verschiedene gewünschte mechanische und verarbeitungstechnische Eigenschaften zu verleihen. Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Krebserkrankungen bei Kindern ist es dringend geboten, die Exposition gegenüber CMR-Stoffen soweit wie möglich zu minimieren.

Bewertung der EU-Spielzeugrichtlinie durch das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die in der neuen Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union festgelegten Regelungen für CMR-Stoffe in Kinderspielzeug auf die PAK angewendet und hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos bewertet. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass die derzeit gültigen Werte die Gesundheit von Kindern weder ausreichend schützen noch dem Gebot zur Expositionsminimierung bei CMR-Stoffen genügen.

Empfehlungen des BfR zur Sicherheit von Kinderspielzeug

Nach Auffassung des BfR sollte für derartige Stoffe das ALARA Prinzip (as low as reasonably achievable) gelten. Untersuchungen von Spielzeug zeigen, dass für die PAK die technisch machbaren Gehalte deutlich unter den nach der Spielzeugrichtlinie zulässigen Maximalgehalten liegen.

Fokus auf Migration statt Gehalt von PAK

Das BfR empfiehlt, sich bei Regelungen für CMR-Stoffe in Spielzeug generell nicht auf Gehalte, sondern analog zu Lebensmittelkontaktmaterialien auf die Migration (Freisetzung) zu beziehen. Für diese Materialien gilt, dass die Migration von CMR-Stoffen nicht nachweisbar sein darf.

Diese Anforderung ist nach Erkenntnissen des BfR technologisch machbar und hat sich in der Praxis bewährt. Die Regelung für Lebensmittelkontaktmaterialien sollte daher für alle Arten von Spielzeugmaterialien und ohne Altersbegrenzung übernommen werden, um die Exposition der Kinder gegenüber CMR-Stoffen zu minimieren.

Leseempfehlungen:

  1. Schilddrüsenkrebs: Ursachen, Symptome und Behandlung

    Schilddrüsenkarzinome stellen eine ernstzunehmende gesundheitliche Herausforderung dar. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Typen von Schilddrüsenkrebs, deren Ursachen, Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten.

    Mehr erfahren

  2. Untersuchung von Babysaugern auf Bisphenol A durch das BfR

    Entdecken Sie die jüngsten Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Bisphenol A in Babysaugern und erfahren Sie, welche gesundheitlichen Risiken bestehen und wie Sie Ihre Kinder davor schützen können.

    Mehr erfahren

  3. Gesundheitliche Folgen von Tonerstaub: Untersuchungsergebnisse

    Bindehautreizungen und Atembeschwerden durch Tonerstaub sind keine Seltenheit. Lassen Sie sich über die Ergebnisse der Studien informieren, die das BfR initiiert hat, um diese Gesundheitsrisiken besser zu verstehen.

    Mehr erfahren

  4. Grayanotoxine: Vorsicht bei Honig aus Rhododendren

    Grayanotoxine in Honig können zu schweren Vergiftungserscheinungen führen. Lesen Sie, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt.

    Mehr erfahren

  5. Acetaldehyd in Lebensmitteln: Risiken und Bewertungen des BfR

    Acetaldehyd ist wegen seiner potentiell krebserzeugenden Wirkung in alkoholischen Getränken umstritten. Hier erhalten Sie eine Einschätzung des BfR zu den möglichen Gefahren und wie Sie Ihre Aufnahme reduzieren können.

    Mehr erfahren

Ihr Bericht zum Thema PAK in Kinderspielzeug: Risiken und Empfehlungen des BfR

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dass wir nicht jede Frage beantworten können, da eine persönliche Beratung zu Krankheiten nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll ist. Jede individuelle Beratung setzt eine eingehende Betrachtung der Krankheitsgeschichte und eine gründliche Untersuchung voraus. Wir veröffentlichen gerne jeden Beitrag. Die in unserem Gesundheitsportal zugänglichen unkommentierten Berichte von Betroffenen stellen jedoch ungeprüfte Beiträge dar, die nicht den wissenschaftlichen Kriterien unterliegen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die Inhalte der Berichte, auch nicht für den Inhalt verlinkter Websites oder von Experten zur Verfügung gestellter Beiträge. Wir haften auch nicht für Folgen, die sich aus der Anwendung dieser wissenschaftlich nicht geprüften Methoden ergeben. Benutzern mit gesundheitlichen Problemen empfehlen wir, die Diagnose immer durch einen Arzt stellen zu lassen und jede Behandlung oder Änderung der Behandlung mit ihm abzusprechen. Wir behalten uns auch das Recht vor, Beiträge zu entfernen, die nicht vertretbar erscheinen oder die mit unseren ethischen Grundsätzen nicht übereinstimmen. Alle Angaben oder Hinweise, die wir hier machen, sind hypothetisch, da sie nicht auf einer Untersuchung beruhen, sind nicht vollständig und können daher sogar falsch sein. Auch dienen unsere Erörterungen nur als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Arzt und sind niemals als Behandlungsvorschläge oder Verhaltensregeln zu verstehen. Ihr Bericht ist für die Veröffentlichung im Internet und über anderen digitalen Kanälen von Ihnen freigegeben.

Wir helfen Ihnen gerne - helfen Sie uns?!
Über Ihren Klick auf “Cookies zulassen” unterstützen Sie unsere Arbeit. Diese ist ausschließlich werbefinanziert. Vielen Dank.