PAK in Kinderspielzeug: Risiken und Empfehlungen des BfR

Was sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)?

Zahlreiche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserzeugende Substanzen, sie werden deshalb den sogenannten CMR-Stoffen zugeordnet. CMR bedeutet, der Stoff ist krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.

Warum PAK in Spielzeug vorkommen können

Bei den PAK handelt es sich in der Regel um ein Substanzgemisch aus mehr als hundert Einzelkomponenten. PAK können u.a. in verbrauchernahen Produkten aus Gummi oder Elastomeren enthalten sein. Dazu gehört auch Spielzeug für Kinder.

Gesundheitsrisiken von PAK in Kinderspielzeug

Ursache hierfür ist die Verwendung von PAK-haltigen Weichmacherölen oder von Rußen, die natürlicherweise PAK enthalten und die bei der Herstellung Gummi oder Elastomeren zugesetzt werden, um den Materialien verschiedene gewünschte mechanische und verarbeitungstechnische Eigenschaften zu verleihen. Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Krebserkrankungen bei Kindern ist es dringend geboten, die Exposition gegenüber CMR-Stoffen soweit wie möglich zu minimieren.

Bewertung der EU-Spielzeugrichtlinie durch das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die in der neuen Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union festgelegten Regelungen für CMR-Stoffe in Kinderspielzeug auf die PAK angewendet und hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos bewertet. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass die derzeit gültigen Werte die Gesundheit von Kindern weder ausreichend schützen noch dem Gebot zur Expositionsminimierung bei CMR-Stoffen genügen.

Empfehlungen des BfR zur Sicherheit von Kinderspielzeug

Nach Auffassung des BfR sollte für derartige Stoffe das ALARA Prinzip (as low as reasonably achievable) gelten. Untersuchungen von Spielzeug zeigen, dass für die PAK die technisch machbaren Gehalte deutlich unter den nach der Spielzeugrichtlinie zulässigen Maximalgehalten liegen.

Fokus auf Migration statt Gehalt von PAK

Das BfR empfiehlt, sich bei Regelungen für CMR-Stoffe in Spielzeug generell nicht auf Gehalte, sondern analog zu Lebensmittelkontaktmaterialien auf die Migration (Freisetzung) zu beziehen. Für diese Materialien gilt, dass die Migration von CMR-Stoffen nicht nachweisbar sein darf.

Diese Anforderung ist nach Erkenntnissen des BfR technologisch machbar und hat sich in der Praxis bewährt. Die Regelung für Lebensmittelkontaktmaterialien sollte daher für alle Arten von Spielzeugmaterialien und ohne Altersbegrenzung übernommen werden, um die Exposition der Kinder gegenüber CMR-Stoffen zu minimieren.

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