Impfungen in der Schwangerschaft: Was ist erlaubt und was zu beachten ist

STIKO-Empfehlungen zur Impfplanung vor der Schwangerschaft

Die ständige Impfkommission (STIKO) rät, nur dringend angezeigte Impfungen in der Schwangerschaft durchführen zu lassen. Deshalb ist es wichtig, bereits vor einer Schwangerschaft die Impfsituation zu klären.

Totimpfstoffe: Unbedenkliche Optionen

Totimpfstoffe können vor einer Schwangerschaft unbedenklich geimpft werden. Hierzu zählen: Cholera, Diphtherie, Tetanus, FSME, Influenza, Hepatitis A, Hepatitis B, Hib, japanische Enzephalitis, Poliomyelitis, Keuchhusten, Meningokokken, Pneumokokken, Tollwut, Typhus (intramuskulär).

Lebendimpfstoffe: Wichtige Vorsichtsmaßnahmen

Bei Lebendimpfstoffen sollte nach einer Impfung 4 Wochen lang verhütet werden. Dies sind Windpocken, Typhus (Schluckimpfung), Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber.

Impfungen während der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft selbst sollte nur nach gründlicher Abwägung geimpft werden. Möglich sind Impfungen gegen Influenza, Hepatitis A, Kinderlähmung und Pneumokokken. Lebendimpfstoffe dürfen grundsätzlich nicht geimpft werden. Sind sie prinzipiell erforderlich, sollte man auf passiven Schutz mit Immunglobulinen ausweichen.

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