Ginkgoblätter in Kräutertees: Risiken und gesundheitliche Bewertung

Was sind Ginkgoblätter und Ginkgolsäuren?

Ginkgoblätter sind in unterschiedlichen Mengen in verschiedenen Kräutertees gängiger Hersteller enthalten. Bei der Bewerbung dieser Tees wird suggeriert, dass sie, ähnlich wie ginkgoextrakthaltige Arzneimittel, die mentale Leistungsfähigkeit steigern könnten.

Analyse von Ginkgoblättern in Kräutertees

Bei den Teemischungen, die in Supermärkten, Drogeriemärkten oder Reformhäusern angeboten werden, handelt es sich nach Ansicht der Hersteller um Lebensmittel. Das Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker hat eine Reihe dieser Teemischungen analysiert und kommt zu dem Ergebnis, dass diese gesundheitlich bedenkliche Mengen an Ginkgolsäuren enthalten.

Untersuchungsergebnisse des Zentrallabors der Deutschen Apotheker

In allen untersuchten Produkten werde die für Arzneimittel tolerierte Aufnahmemenge an Ginkgolsäuren überschritten. Aus Sicht des BfR ist eine abschließende gesundheitliche Bewertung von ginkgoblatthaltigen Tees mangels Analysendaten zu der Gesamtheit der biologisch aktiven Inhaltsstoffe derzeit nicht möglich.

Gesundheitsrisiken durch Ginkgoblätter in Teemischungen

Aufgrund von Erkenntnissen im Arzneimittelbereich besteht der Verdacht, dass hohe Gehalte an Ginkgolsäuren gesundheitsschädlich wirken können. Zu der Frage, inwieweit die Aufnahme von Ginkgolsäuren und verwandten Verbindungen (anderen Alk(en)ylphenolen) mit Risiken der Gentoxizität und Auslösung von Überempfindlichkeitsreaktionen verbunden sein können, werden seitens des BfR nähere Untersuchungen für notwendig gehalten.

Blutungsrisiko und weitere unerwünschte Wirkungen

Weitere im Arzneimittelbereich beobachtete unerwünschte Wirkungen, wie ein erhöhtes Blutungsrisiko, das nach Einnahme von Ginkgoblattextrakten beschrieben wurde, sind bezüglich ursächlicher Zusammenhänge ebenfalls klärungsbedürftig.

Einschätzung des BfR und EFSA-Richtlinien

Das BfR stützt sich bei seiner Beurteilung der Tees auf Bewertungsrichtlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für pflanzliche Lebensmittelzubereitungen. Nach diesen sind Zweifel an der Sicherheit von pflanzlichen Lebensmitteln berechtigt, wenn aufgrund bisheriger Anwendungen Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken bestehen und die üblichen toxikologischen Untersuchungsdaten fehlen, die diese Zweifel aus dem Weg räumen.

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