Gericht stoppt den Durchgriffsversuch einer gesetzlichen Krankenkasse auf eine Erbschaft
Grundsätzlich können die Einnahmen und sonstigen Geldmittel zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Das gilt aber nur für Einnahmen, die die Kasse schon bisher laut Satzung oder Gesetz berücksichtigt hat.
Die Rolle der Satzung und gesetzlicher Regelungen
Daran fehlt es hier. Es sei deshalb nicht zulässig, eine Erbschaft der Beitragspflicht zu unterwerfen. Möglich sei das nur, wenn ein Gesetz oder die Satzung der Kasse das von vornherein geregelt hätte. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“ Ausgabe 3/2007.
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