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Beitragsbemessung für private Krankenversicherung

Fachartikel zum Thema Beitragsbemessung für private Krankenversicherung

Ich will in die private Krankenversicherung, habe aber das Einkommen noch nicht erreicht

So ein junger Mediziner. Ihm fehlten 200 € monatlich bis zu der Versicherungsgrenze von 47700 €. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld ist schon eingerechnet.
Seine Frage: „Zählen auch Zinseinnahmen?“
Da er monatlich ca. 500 € erzielt, würde das rechnerisch reichen.

Indes:
Da der Leser in einem Labor angestellt ist, entscheidet allein das Überschreiten der Grenze des Gehalts. Andere Einkünfte zählen dabei nicht. Er kann jedoch eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Zugrunde gelegt wird dann der aktuelle Gesundheitszustand. Eingefroren wird so auch sein Eintrittsalter.
Für jemanden, der demnächst die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann das sinnvoll sein

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
"www.deutscher-wirtschaftsbrief.de" Ausgabe 5/2007

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