Suche
Close this search box.

Gesetzliche Krankenkasse Beitragsanhebung wegen Erbschaft ?

Gericht stoppt den Durchgriffsversuch einer gesetzlichen Krankenkasse auf eine Erbschaft

Gericht stoppt den Durchgriffsversuch einer gesetzlichen Krankenkasse auf eine Erbschaft

Für Sie die Gründe:
Grundsätzlich können die Einnahmen und sonstigen Geldmittel zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Das gilt aber nur für Einnahmen, die die Kasse schon bisher laut Satzung oder Gesetz berücksichtigt hat.
Daran fehlt es hier. Es sei deshalb nicht zulässig, eine Erbschaft der Beitragspflicht zu unterwerfen. Möglich sei das nur, wenn ein Gesetz oder die Satzung der Kasse das von vornherein geregelt hätte.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
"www.deutscher-wirtschaftsbrief.de" Ausgabe 3/2007

Ihr Bericht zum Thema Gesetzliche Krankenkasse Beitragsanhebung wegen Erbschaft ?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dass wir nicht jede Frage beantworten können, da eine persönliche Beratung zu Krankheiten nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll ist. Jede individuelle Beratung setzt eine eingehende Betrachtung der Krankheitsgeschichte und eine gründliche Untersuchung voraus. Wir veröffentlichen gerne jeden Beitrag. Die in unserem Gesundheitsportal zugänglichen unkommentierten Berichte von Betroffenen stellen jedoch ungeprüfte Beiträge dar, die nicht den wissenschaftlichen Kriterien unterliegen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die Inhalte der Berichte, auch nicht für den Inhalt verlinkter Websites oder von Experten zur Verfügung gestellter Beiträge. Wir haften auch nicht für Folgen, die sich aus der Anwendung dieser wissenschaftlich nicht geprüften Methoden ergeben. Benutzern mit gesundheitlichen Problemen empfehlen wir, die Diagnose immer durch einen Arzt stellen zu lassen und jede Behandlung oder Änderung der Behandlung mit ihm abzusprechen. Wir behalten uns auch das Recht vor, Beiträge zu entfernen, die nicht vertretbar erscheinen oder die mit unseren ethischen Grundsätzen nicht übereinstimmen. Alle Angaben oder Hinweise, die wir hier machen, sind hypothetisch, da sie nicht auf einer Untersuchung beruhen, sind nicht vollständig und können daher sogar falsch sein. Auch dienen unsere Erörterungen nur als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Arzt und sind niemals als Behandlungsvorschläge oder Verhaltensregeln zu verstehen. Ihr Bericht ist für die Veröffentlichung im Internet und über anderen digitalen Kanälen von Ihnen freigegeben.

Wir helfen Ihnen gerne - helfen Sie uns?!
Über Ihren Klick auf “Cookies zulassen” unterstützen Sie unsere Arbeit. Diese ist ausschließlich werbefinanziert. Vielen Dank.