Beugen Sie Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung vor.
Die „allgemeine“ Jahresbeitragsentgeltgrenze gilt grundsätzlich für alle. Sie wird 2007 auf 47.700€ erhöht. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt Ihres Mitarbeiters nicht höher, besteht Krankenversicherungspflicht. Zu beachten ist auch die „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze. Stichtag dafür ist der 31. Dezember 2002.
Das betrifft die Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einer privaten Krankenversicherung waren. Dazu für Sie diese Tipps des Bonner Informationsdienstes „Der Sozialversicherungs-Berater“.
Lassen Sie sich von neu einzustellenden Mitarbeitern bestätigen, ob sie bereits 2002 privat versichert waren. Die private Versicherung muss zudem Leistungen erbringen, die denen der gesetzlichen entsprechen.
Nehmen Sie diese Bescheinigung der Kasse mit der Bestätigung des Mitarbeiters zu den Lohnunterlagen.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
„www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“ Ausgabe 1/2007