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Bei Privatvergnügen auf einer Dienstreise zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht

So das Sozialgericht Wiesbaden (Az. S 1 U1528/04). Der Kläger war Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Mit seinem Kollegen war nach dem Essen im Hotel noch auf einen Drink in eine Kneipe gegangen. Später kehrte er alleine zurück. Dabei wurde er überfallen und verletzt.

Ein Abstecher zu privaten Zwecken, so das Gericht, sei rein persönlich und somit keine Betriebstätigkeit. Auch wenn sich der Reisende in einer fremden Stadt aufhalten müsse, liege kein Haftungsfall vor.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
"www.deutscher-wirtschaftsbrief.de" Ausgabe 2/2007

Eine Antwort auf „Bei Privatvergnügen auf einer Dienstreise zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht“

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  1. Guten Tag,

    mein Anliegen paßt nicht ganz zum Thema, streift es aber:

    ich bin im öffentlichen Dienst tätig und hatte aktuell den Fall, daß ich auf einer Dienstreise nach Chicago erkrankt bin. Um die Art der Infektion (mit erhöhter Temperatur, Schüttelfrost, Übergeben) festzustellen, mußte ich mich am Dienstort in ärztliche Behandlung/Untersuchung begeben.

    Wie in den USA üblich, mußte ich die Untersuchung sofort per Kreditkarte bezahlen.

    Nun höre ich von meinem Arbeitgeber bisher nur, daß Krankheitskosten keine Reisekosten seien, und deshalb eine Erstattung nicht möglich sei.

    Kann das wahr sein? Reise ich also auf eigenes Risiko? Wenn unfall abgedeckt ist, müßte doch auch eine erkrankung und deren behandlung abgedeckt sein??

    Vielen Dank im voraus falls sie mir weiter helfen können !

    A.S., Diplom-Restauratorin

    Liebe Besucherin unseres Gesundheitsportals,

    da wir keine Rechtsberatung durchführen, können wir Ihnen hierzu leider nichts sagen. Vielleicht nimmt sich jedoch ein(e) versierte(r) Leser(in) dieses Problems an? Liebe Grüße

    Ihr Biowellmed Team

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