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Verordnungsfähigkeit von Acetylsalicylsäure auf Kassenkosten in Deutschland

Acetylsalicylsäurepräparate sind zur Behandlung oder Vorbeugung vieler Krankheiten von großem Nutzen. Sie dürfen jedoch nicht immer auf Rezept verschrieben werden. Erlaubt sind sie in Deutschland auf Rezept bis zu einer Dosierung von 300 mg/Dosiseinheit in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall und nach arteriellen Eingriffen und als zusätzliches Medikament bei schweren und schwersten chronischen Schmerzen, wenn bereits Opioide eingenommen werden (Arzneimittel – Richtlinien vom 16. 3 2004)

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