Kurz und bündig:
Gallenblasenpolypen können bösartig werden und müssen deshalb überwacht werden.
Ursache:
Je nach Studie gibt es 0,3 – 9,5 % Neuerkrankungen an Gallenblasenpolypen. Diese können Pseudopolypen sein, die überwiegend aus Cholesterin bestehen und ungefährlich sind oder echte Polypen, die entarten können. Nicht nur Adenokarzinome kommen in der Gallenblase vor, sondern auch mesenchymale Tumoren, Lymphome und Metastasen. Wichtig ist, Kriterien zu finden, die es erlauben, die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer bösartigen Umwandlung zu bestimmen.
Feststellen der Erkrankung:
Gallenblasenpolypen werden meist zufällig bei einer Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes festgestellt, da sie meist keine Beschwerden verursachen.
Symptome:
Meistens keine. Es können jedoch Gallebeschwerden auftreten, da polypoide Strukturen ein Zeichen einer Entzündung in der Gallenblase sein können.
Therapie:
Sind die Gallenblasenpolypen über 10 mm groß und keine Cholesterinpolypen, sollte, soweit keine Kontraindikationen gegen eine Operation vorliegen, die Gallenblasenentfernung durchgeführt werden. Ist der Polyp kleiner als 10 mm und bestehen Gallebeschwerden, sollte man auch operieren. Liegen keine Beschwerden vor, wägt man das Auftreten von bösartigen Veränderungen ab wie: – Alter über 50 Jahre, primär sklerosierende Cholangitis, indische Herkunft, sessiler Polyp mit Wandverdickung über 4 mm. Liegt einer dieser Risikofaktoren vor, empfiehlt man bei Polypen unter 6 mm eine sonographische Kontrolle nach 6 Monaten und dann jährlich für 5 Jahre. Kann man bei der Nachkontrolle keinen Polyp mehr finden, muss man davon ausgehen, dass es sich um einen Pseudopolypen gehandelt hat und kontrolliert nicht mehr. In schwierigen Fällen können kontrastverstärkte Sonographie, CT oder MRT notwendig werden.