Viele Patienten benötigen ASS(Acetylsalicylsäure) nach Herzinfarkten, Eingriffen an den Herzkranzgefäßen, bei Durchblutungsstörungen oder nach Schlaganfällen beziehungsweise zur Vorbeugung eines Schlaganfalles. Sind dann Zahnoperationen notwendig, wird immer wieder die Frage diskutiert, ob ASS abgesetzt werden kann. Dieser Frage wurde in einer großen Fall – Kontroll – Studie nachgegangen. Dabei zeigte sich, dass ein Blutungsrisiko nur zu 0,2 % besteht und dieses fast immer mit örtlichen Maßnahmen zu kontrollieren ist, während die Unterbrechung der ASS – Behandlung schwere Komplikationen nach sich zog. So traten pro 1000 Patienten ca. 4 zusätzliche nicht – tödliche Herzinfarkte auf, wenn ASS abgesetzt wurde. Das Risiko eines Schlaganfalles oder einer TIA(Hirndurchblutungsstörung) stieg innerhalb von 1-3 Monaten um 40 % bei Patienten, die unter Herz-Gefäß- oder Gehirnerkrankungen litten. Häufig wird das Blutungsrisiko unter ASS bei zahnärztlichen Eingriffen überschätzt und eine Unterbrechung der Behandlung mit ASS als problemlos gesehen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Gerade bei Zahnoperationen besteht kaum die Gefahr, größere Blutgefäße zu verletzen und kleinere Gefäße können durch örtliche Maßnahmen versorgt werden, wenn sie bluten, da man guten Zugriff auf sie hat. Daher empfehlen führende Fachgesellschaften die Fortführung der ASS – Therapie bei zahnärztlichen Eingriffen. Muss man aufgrund besonderer Umstände dennoch anders entscheiden, sollte die ASS – Therapie nicht länger als 3 Tage unterbrochen werden. Die Rate auftretender Komplikationen nach Absetzen von ASS ist zwar relativ gering, kann jedoch vermieden werden, wenn man die möglicherweise schwer wiegenden Folgen in Betracht zieht.