Sonnenschutzmittel können als UV-Filter winzige Partikel enthalten, die aus mikrofeinem Zinkoxid bestehen. Die Verwendung dieser Substanz in Sonnenschutzmitteln ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet, eine Verlängerung wurde von Herstellern beantragt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ZnO als UV-Filter gesundheitlich unbedenklich, wenn die Höchstkonzentration von 25 % Zinkoxid eingehalten wird. Eine abschließende Risikobewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission steht jedoch noch aus.
Ausgangsmaterialen für Zinkoxid-UV Filter sind nanoskalige Zinkoxid-Partikel mit einer Größe von 20 bis 60 Nanometern (nm). Ein Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter und ist ungefähr 70.000 mal dünner als ein menschliches Haar. Durch Beschichtungen mit Silizium- oder Aluminiumoxid und das Zusammenballen der Teilchen zu größeren Verbünden (Aggregaten) vergrößert sich aber ihr Durchmesser auf rund 200 bis 500 nm und bewegt sich damit nicht mehr im nanoskaligen Bereich. Diese Materialen werden in Sonnenschutzmitteln eingesetzt und als mikrofeines Zinkoxid bezeichnet. Bisherige toxikologische Prüfungen ergaben, dass nur wenige dieser Partikel in die Haut eindringen, dort in den oberen Hautschichten verweilen und nach einigen Tagen durch das Wachstum der Haare wieder an die Hautoberfläche transportiert und abgerieben werden. Gesundheitliche Risiken für Verbraucher wurden nicht abgeleitet.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Stellungnahme Nr. 037/2010 des BfR vom 18. Juni 2010