Keine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers durch unter Sauerstoff-Schutzgas verpacktes Frischfleisch
Fachartikel zum Thema Keine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers durch unter Sauerstoff-Schutzgas verpacktes Frischfleisch
Frischfleisch und Frischfleischerzeugnisse für das Selbstbedienungsregal im Supermarkt werden häufig unter einer Schutzatmosphäre mit hohem Sauerstoffanteil verpackt. Sie sind dann mit dem Hinweis „unter Schutzatmosphäre verpackt“ versehen. Diese Art der Verpa-ckung soll eine längere Haltbarkeit des empfindlichen Lebensmittels Fleisch gewährleisten. Kommt Fleisch, das natürlicherweise auch Cholesterol enthält, mit Sauerstoff in Kontakt, können sogenannte Cholesteroloxidationsprodukte (COPs) entstehen. Ihre gesundheitliche Wirkung auf den menschlichen Organismus ist nicht abschließend geklärt. Das Bundesinsti-tut für Risikobewertung wurde beauftragt, das gesundheitliche Risiko von unter Schutzatmo-sphäre mit hohem Sauerstoffanteil verpacktem Frischfleisch zu bewerten. Das Institut kommt zum Schluss, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über derartige Produkte nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit nur geringe Mengen an Cholesteroloxidationsprodukten zusätzlich aufnehmen. Von unter Schutzatmosphäre ver-packtem Fleisch geht daher kein erkennbares Gesundheitsrisiko aus.
Cholersteroloxidationsprodukte können natürlicherweise in einer Vielzahl von Lebensmitteln entstehen, wenn das darin enthaltene Cholesterol mit dem Luftsauerstoff reagiert. Dazu zäh-len Dauerwürste wie Salami oder roher Schinken sowie gekochtes Fleisch, das längere Zeit gelagert wird. Es ist bekannt, dass bei der herkömmlichen Reifung von Fleisch COPs entste-hen können. Berücksichtigt man diese ubiquitäre Exposition von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Cholesteroloxidationsprodukten, kann die zusätzliche Aufnahme über unter Sauerstoff-Schutzgas verpacktes Fleisch vernachlässigt werden.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Stellungnahme Nr. 038/2010 des BfR vom 6. August 2010
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