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Informationen über Nutzen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln erreichen die Verbraucher nicht

Fachartikel zum Thema Informationen über Nutzen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln erreichen die Verbraucher nicht

Verbraucherinnen und Verbraucher wissen wenig über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln. Sie bekunden zwar großes Interesse am Thema, fühlen sich aber unzureichend informiert. Das ergab eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Auftrag gegeben worden war. Ziel der Studie war es, detaillierte Informationen über die Wahrnehmung und das Informationsverhalten der Bevölkerung zum Thema Pflanzenschutzmittel zu erheben. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Informationen über Pflanzenschutzmittel bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ankommen. Die Folge sind Fehleinschätzungen über die Verwendung und die gesetzliche Regulierung von Pflanzenschutzmitteln: „Fast 70 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Lebensmittel gar keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten dürfen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. „In der Bevölkerung ist nicht bekannt, dass Rückstände in geringen Mengen erlaubt sind, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind.“ Das BfR wird die Ergebnisse der Studie verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher gezielter über Nutzen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

Hintergrund der repräsentativen Bevölkerungsbefragung ist das große öffentliche Interesse am Thema Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln. Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher stufen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln als großes gesundheitliches Risiko ein. Zudem greifen die Medien das Thema regelmäßig auf.

Der Studie zufolge gehen rund 70 Prozent der Befragten davon aus, dass Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln gar nicht erlaubt sind. Sie werden als Rechtsverstoß wahrgenommen, auch wenn die Mengen unterhalb der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte liegen. Die gesetzlichen Höchstgehalte stellen sicher, dass von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht. Die Fehleinschätzung der Verbraucher trägt dazu bei, dass Pestizidrückstände als Gesundheitsrisiko wahrgenommen werden. Medien greifen diesen Sachverhalt auf und verstärken diese Wahrnehmung in der Bevölkerung möglicherweise.

Die Studie hat zudem einen Widerspruch deutlich gemacht: Einerseits stimmen 86 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass Pflanzenschutzmittel die Produktivität der Landwirtschaft erhöhen. Andererseits halten aber nur 23 Prozent der Befragten Pflanzenschutzmittel für notwendig zur Herstellung von Lebensmitteln, und 54 Prozent wissen nicht, dass auch in der ökologischen Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen.

Insgesamt fühlen sich die Befragten über Pflanzenschutzmittel und deren Rückstände schlecht informiert, sie bekunden aber großes Interesse an Informationen zum Thema. Als wichtigste Informationsquelle wurden Zeitungen, Fernsehen und Internet genannt. Die mediale Aufbereitung des Themas hat eine größere Bedeutung als die Ursprungsquelle der Informationen, beispielsweise Behörden, Wissenschaftler oder Hersteller.

Das BfR sieht in den Ergebnissen der Bevölkerungsbefragung wichtige Ansatzpunkte für die Risikokommunikation: Zum einen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gezielter über Nutzen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln sowie deren gesetzliche Regulierung informiert werden. Zum anderen sollte in der Kommunikation des Themas der Zusammenhang zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion deutlich werden. Um dies zu erreichen, plant das BfR, seine Zusammenarbeit mit Multiplikatoren, beispielsweise aus Verbraucher- und Umweltverbänden, Industrie und Landwirtschaft, zu verstärken.

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.


BfR veröffentlicht Studie zur Wahrnehmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln
10/2010, 28.07.2010

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