Suche
Close this search box.

Abschätzung der Verbraucherexposition durch Pestizidrückstände in Johannisbeeren

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat Johannisbeeren auf Rückstände von Pflan-zenschutzmitteln untersuchen lassen. In allen Proben lagen die gemessenen Werte unter-halb der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte. Trotzdem teilte Greenpeace mit, von den Johannisbeeren gehe ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Bewertung von Greenpeace geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie den Kriterien einer wissenschaftlich belastbaren Risikobewertung, wie sie von staatlichen Einrichtungen vorgenommen wird, nicht genügt. Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch die von Greenpeace gemessenen Pestizid-Rückstandsgehalte nicht gefährdet.

In einem Untersuchungsprogramm von Greenpeace an Beerenobst1 wurde laut zugrundeliegender Veröffentlichung und den zugehörigen Pressemitteilungen für 5 der 13 untersuchten Proben eine „möglichen Gesundheitsgefährdung“ festgestellt, da die kumulative chronische Bewertung der nachgewiesenen Rückstandsgehalte zu einer inakzeptablen Aufnahmemenge beim Verzehr führen könne. Zu dieser Einschätzung von Greenpeace nimmt das BfR Stellung. Der von Greenpeace durchgeführten Bewertung werden die auf deutscher und europäischer Ebene verwendeten Bewertungsmodelle gegenübergestellt und die erhaltenen Ergebnisse verglichen.

Legt man der Expositionsabschätzung Portionsgrößen aus Verzehrsstudien zugrunde (VELS- und EFSA-PRIMo-Modell), liegt für alle in den Proben gefundenen Wirkstoffe die Ausschöpfung der ADI-Werte deutlich unterhalb von 1 %. Auch bei einer summarischen Be-trachtung der ADI-Ausschöpfungen aller gleichzeitig in einer Probe gefundenen Wirkstoffe überschreitet die summarische Ausschöpfung nicht 1 %. Ein Risiko für Verbraucher besteht für keine der von Greenpeace untersuchten Proben, weder bei akuter noch bei chronischer Exposition.

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.

Information Nr. 035/2010 des BfR vom 2. August 2010

Ihr Bericht zum Thema Abschätzung der Verbraucherexposition durch Pestizidrückstände in Johannisbeeren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dass wir nicht jede Frage beantworten können, da eine persönliche Beratung zu Krankheiten nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll ist. Jede individuelle Beratung setzt eine eingehende Betrachtung der Krankheitsgeschichte und eine gründliche Untersuchung voraus. Wir veröffentlichen gerne jeden Beitrag. Die in unserem Gesundheitsportal zugänglichen unkommentierten Berichte von Betroffenen stellen jedoch ungeprüfte Beiträge dar, die nicht den wissenschaftlichen Kriterien unterliegen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die Inhalte der Berichte, auch nicht für den Inhalt verlinkter Websites oder von Experten zur Verfügung gestellter Beiträge. Wir haften auch nicht für Folgen, die sich aus der Anwendung dieser wissenschaftlich nicht geprüften Methoden ergeben. Benutzern mit gesundheitlichen Problemen empfehlen wir, die Diagnose immer durch einen Arzt stellen zu lassen und jede Behandlung oder Änderung der Behandlung mit ihm abzusprechen. Wir behalten uns auch das Recht vor, Beiträge zu entfernen, die nicht vertretbar erscheinen oder die mit unseren ethischen Grundsätzen nicht übereinstimmen. Alle Angaben oder Hinweise, die wir hier machen, sind hypothetisch, da sie nicht auf einer Untersuchung beruhen, sind nicht vollständig und können daher sogar falsch sein. Auch dienen unsere Erörterungen nur als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Arzt und sind niemals als Behandlungsvorschläge oder Verhaltensregeln zu verstehen. Ihr Bericht ist für die Veröffentlichung im Internet und über anderen digitalen Kanälen von Ihnen freigegeben.