In Deutschland gibt es seit 1990 ein bewährtes Meldesystem für Vergiftungsunfälle. Dieses sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte Vergiftungen, auch im Verdachtsfall, an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) melden, das eine Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen eingerichtet hat. Grundlage der Meldepflicht für Vergiftungsunfälle ist § 16e des Chemikaliengesetzes. Ziel der Vorschrift ist es, dass das BfR von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten gut dokumentierte Befunde über gesundheitliche Beeinträchtigungen erhält, die durch Chemikalien und chemische Produkte verursacht werden. Gemeldet werden sollten außerdem Vergiftungssymptome, die durch Pflanzen, Pilze und Gifttiere ausgelöst werden. So können „Vergiftungs-Trends“ erkannt und vorsorgende Maßnahmen getroffen werden. Hersteller und Vertreiber der chemischen Produkte erhalten jährlich vom BfR summarische Mitteilungen über die leichten und mittelschweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch ihre Produkte entstanden sind. In schweren Vergiftungsfällen werden neben dem Hersteller oder Vertreiber die zuständigen Industrieverbände und Ministerien mit einer Sofortmitteilung kurzfristig informiert. Das BfR berichtet über die aktuelle Vergiftungssituation jährlich in seiner Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen“.
Um die behandelnden Ärzte erneut auf ihre Meldepflicht aufmerksam zu machen und einen realistischen Überblick über die Anzahl der tatsächlich vorkommenden Vergiftungen zu erhalten, hat das BfR im Mai 2010 rund 4000 Chefärztinnen und Chefärzte in Kliniken angeschrieben. Ziel war es, die Kliniken über das Meldeverfahren zu informieren und sie aufzufordern, verantwortliche Ansprechpartner für die Meldung von Vergiftungsfällen zu benennen. Im Folgenden haben wir für Ärztinnen und Ärzte aus Kliniken und Praxen die häufigsten Fragen und Antworten zur Meldung von Vergiftungsunfällen zusammengestellt:
* Welche Vergiftungsunfälle müssen gemeldet werden?
* Wer muss Vergiftungsunfälle melden?
* In welcher Form müssen Ärztinnen und Ärzte dem BfR Vergiftungsunfälle melden?
* Muss der Name des Produkts, das zu einer Vergiftung geführt hat, genannt werden?
* Das BfR hat zum Thema „Meldung von Vergiftungsunfällen“ Krankenhäuser in Deutschland angeschrieben. Mit welchem Ziel?
* Wie könnten Krankenhäuser die Meldung von Vergiftungsunfällen organisieren?
* Wofür ist die Kontaktperson, die auf den Rückmeldebögen angegeben werden soll, zuständig?
* Welche Anforderungen muss eine Kontaktperson für Vergiftungsmeldungen erfüllen?
* Muss jede Abteilung eines Krankenhauses eine Kontaktperson für Vergiftungsmeldungen benennen?
* In welchem Turnus sollten Vergiftungsunfälle gemeldet werden?
* Warum müssen Ärztinnen und Ärzte überhaupt Vergiftungsunfälle melden? Geschieht das nicht automatisch durch die Giftinformationszentren (GIZ) der Bundesländer?
* Müssen auch Fälle gemeldet werden, bei denen keine Symptome auftreten?
* Müssen auch Verdachtsfälle gemeldet werden?
* Müssen Arbeitsunfälle gemeldet werden?
* Müssen Insektenstiche oder Zeckenbisse gemeldet werden?
* Müssen allergische Reaktionen gemeldet werden?
* Zählen Verätzungen am Auge oder auf der Haut auch zu meldepflichtigen Vergiftungsunfällen?
* Müssen Vergiftungen durch Medikamente an das BfR gemeldet werden?
* Müssen Vergiftungen durch Drogen gemeldet werden?
* Können auch Vergiftungen an das BfR gemeldet werden, die nicht meldepflichtig sind?
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.
* Fragen und Antworten zur Meldung von Vergiftungsunfällen (FAQ des BfR vom 08.07.2010)
Eine Antwort auf „Fragen und Antworten zur Meldung von Vergiftungsunfällen“
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Hallo liebes Team
Ich habe eine Frage bezüglich Krebserkrankungen. Ich habe vor kurzer Zeit meine Mutter an Lungenkrebs verloren. Sie war starke Raucherin. Da meine Oma auch mit 49 an Darmkrebs gestorben ist habe ich nun sehr große Angst auch an Krebs zu erkranken. Ich gehe zu den empfohlenen Vorsorgeuntersuchunge für mein Alter (25) aber mehr auch nicht. Wie stark vererbt sich Krebs? Könnt ihr mir da ein wenig die Angst nehmen?
Liebe Grüße
Liebe A.,
das können wir. Sie sind noch sehr jung und müssen da weniger Sorge haben. Dennoch ist es bei der familiären Vorgeschichte sinnvoll, auf Rauchen und regelmäßig Alkohol zu verzichten, sich gesund zu ernähren und regelmäßig zu bewegen. Eine Darmspiegelung ist bei Ihnen relativ früh sinnvoll. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Hausarzt bitte. Liebe Grüße
Ihr Biowellmed Team