Acetaldehyd bildet sich bei der Herstellung von alkoholischen Getränken. Der Stoff ist maß-geblich für das spezifische Aroma einiger Spirituosen verantwortlich. Aufgrund der unter-schiedlichen Produktionsverfahren variiert der Acetaldehydgehalt in den verschiedenen al-koholischen Getränken. Insbesondere in Likörweinen kommt der Stoff in höheren Konzentra-tionen vor, da diese Weine unter bestimmten Alterungs- und Oxidationsprozessen hergestellt werden, die die Anreicherung dieser Substanz fördern. Durchschnittlich enthalten Likörweine etwa dreimal mehr Acetaldehyd als Wein. Zudem kommt die Substanz natürlicher Weise in verschiedenen Früchten vor und wird wegen ihrer geschmacklichen Eigenschaften auch ver-schiedenen Lebensmitteln als Aroma hinzugefügt.
Von der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden aktuelle Daten zum Vorkommen des Stoffes in hochprozentigen alkoholischen Getränken veröffentlicht. In den meisten Proben wurden weniger als 100 Milligramm (mg) Acetaldehyd je Liter (L) Getränk nachgewiesen. Der höchste Wert lag bei 1159 mg/L. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gebeten, eine Risikobewertung für Acetaldehyd insbesondere zum Vorkommen in Wein, Likörwein und Spirituosen zu erstellen, da in der wissenschaftli-chen Literatur eine mögliche krebserzeugende Wirkung des Stoffes diskutiert wird.
Die von nationalen und internationalen Expertengremien vorgenommenen Bewertungen des kanzerogenen Potenzials von Acetaldehyd stützen sich hauptsächlich auf Studien, die die Wirkung der Substanz bei Aufnahme über die Atmung untersucht haben. Diese Ergebnisse können aus Sicht des BfR jedoch nicht auf die Aufnahme des Stoffes über Getränke oder Lebensmittel übertragen werden. Zwar gibt es eine Tierstudie zur Kanzerogenität von Ace-taldehyd nach oraler Gabe. Allerdings eignet sich diese nach Ansicht des BfR nicht dazu, das Risiko einer möglichen krebserzeugenden Wirkung einer oralen Aufnahme von Acetal-dehyd, die beispielsweise mit dem Konsum von alkoholischen Getränken verbunden ist, ab-zuleiten. Somit kann das Institut derzeit nicht abschätzen, welchen Anteil Acetaldehyd an der kanzerogenen Wirkung von alkoholischen Getränken hat. Die mögliche gesundheitsschädi-gende Wirkung von alkoholischen Getränken setzt das BfR als allgemein bekannt voraus. Alkoholische Getränke sollten allenfalls in Maßen und nicht täglich getrunken werden.
Die BfR-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (LAV-Kommission) hat der Stellungnahme des BfR vom 22. Dezember 2008 in der Sitzung vom 12. Februar 2009 inhaltlich zugestimmt.
Über die Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff wird in der LAV-Kommission zurzeit beraten.
3.4.4 Schlussfolgerungen
Die Ergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe und Freiburg und die Publi-kation von Lachenmeier und Sohnius (2008) liefern hilfreiche Daten zu Acetaldehydgehalten in alkoholischen Getränken, aber keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse, da das Vorkom-men von Acetaldehyd in alkoholischen Getränken auch schon zuvor bekannt war. Das gilt auch für das Gefährdungspotenzial. Die mögliche gesundheitsschädigende Wirkung von alkoholischen Getränken ist als bekannt vorauszusetzen. Von den zuständigen Einrichtun-gen wird aus gesundheitlicher Sicht grundsätzlich geraten, alkoholische Getränke allenfalls nur in moderaten Mengen und nicht täglich zu konsumieren. Entsprechende Empfehlungen sind beispielsweise vom wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle für Sucht-fragen e.V. publiziert (Seitz et al. 2008).
Das BfR hält es auf der Basis der verfügbaren Daten aber für gerechtfertigt, die gesundheitli-che Unbedenklichkeit einer Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff zu hinterfragen. Diese Frage wird zur Zeit mit der BfR-Kommission für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe diskutiert.
Aktualisierte Stellungnahme Nr. 022/2010 des BfR vom 04. Mai 2010∗
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.