Aus Deutschland und den Niederlanden wurden erhöhte Dioxingehalte in Eiern gemeldet. Der in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegte Höchstgehalt für Dioxine von 3 Pi-kogramm WHO-PCDD/F-TEQ pro Gramm Fett und für Dioxine und dioxinähnliche PCB von 6 Pikogramm WHO-PCDD/F-PCB-TEQ pro Gramm Fett wurde in einigen der amtlich unter-suchten Proben überschritten. Somit ist diese Ware aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht verkehrsfähig.
Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind Umweltkontaminanten, die vom Menschen hauptsächlich über tierische Lebensmittel aufgenommen werden. Da sich Dioxine und PCB im Fettgewebe von Menschen einlagern und sich dort anreichern, sollte die tägliche Auf-nahmemenge möglichst gering gehalten werden.
Die ermittelten Dioxingehalte stellen keine akute Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Bei Verzehr dieser hoch belasteten Eier über einen kurzen Zeitraum sind keine gesundheitli-chen Beeinträchtigungen zu erwarten. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes sollte allerdings die Belastung mit PCB und Dioxinen so weit wie möglich minimiert werden. Insofern sind unnötige und vermeidbare zusätzliche Belastungen nicht hinnehmbar.
Stellungnahme Nr. 020/2010 des BfR vom 05. Mai 2010
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
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