Zahlreiche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserzeugende Sub-stanzen, sie werden deshalb den sogenannten CMR-Stoffen zugeordnet. CMR bedeutet, der Stoff ist krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend. Bei den PAK handelt es sich in der Regel um ein Substanzgemisch aus mehr als hundert Einzelkompo-nenten. PAK können u.a. in verbrauchernahen Produkten aus Gummi oder Elastomeren ent-halten sein. Dazu gehört auch Spielzeug für Kinder. Ursache hierfür ist die Verwendung von PAK-haltigen Weichmacherölen oder von Rußen, die natürlicherweise PAK enthalten und die bei der Herstellung Gummi oder Elastomeren zugesetzt werden, um den Materialien ver-schiedene gewünschte mechanische und verarbeitungstechnische Eigenschaften zu verlei-hen.
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Krebserkrankungen bei Kindern ist es drin-gend geboten, die Exposition gegenüber CMR-Stoffen soweit wie möglich zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die in der neuen Spielzeugrichtlinie der Europäi-schen Union festgelegten Regelungen für CMR-Stoffe in Kinderspielzeug auf die PAK ange-wendet und hinsichtlich ihres gesundheitlichen Risikos bewertet. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass die derzeit gültigen Werte die Gesundheit von Kindern weder ausreichend schützen noch dem Gebot zur Expositionsminimierung bei CMR-Stoffen genügen. Nach Auf-fassung des BfR sollte für derartige Stoffe das ALARA Prinzip (as low as reasonably achie-vable) gelten. Untersuchungen von Spielzeug zeigen, dass für die PAK die technisch mach-baren Gehalte deutlich unter den nach der Spielzeugrichtlinie zulässigen Maximalgehalten liegen.
Das BfR empfiehlt, sich bei Regelungen für CMR-Stoffe in Spielzeug generell nicht auf Ge-halte, sondern analog zu Lebensmittelkontaktmaterialien auf die Migration (Freisetzung) zu beziehen. Für diese Materialien gilt, dass die Migration von CMR-Stoffen nicht nachweisbar sein darf. Diese Anforderung ist nach Erkenntnissen des BfR technologisch machbar und hat sich in der Praxis bewährt. Die Regelung für Lebensmittelkontaktmaterialien sollte daher für alle Arten von Spielzeugmaterialien und ohne Altersbegrenzung übernommen werden, um die Exposition der Kinder gegenüber CMR-Stoffen zu minimieren.
Stellungnahme Nr. 046/2009 des BfR vom 14. Oktober 2009
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
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