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Bisphenol A in Babyfläschchen und -saugern

Fachartikel zum Thema Bisphenol A in Babyfläschchen und -saugern

Die chemische Substanz Bisphenol A ist in vielen Plastikprodukten enthalten, auch in Baby-fläschchen. Zur Wirkung des Stoffes auf die menschliche Gesundheit sind international zahl-reiche wissenschaftliche Studien durchgeführt worden. Sie kommen teilweise zu wider-sprüchlichen Ergebnissen. In regelmäßigen Abständen greifen die Medien das Thema Bisphenol A in Babyfläschchen auf, und fragen, ob von dem Stoff eine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. Verunsicherte Eltern fragen sich, ob sie auf andere Babyfläschchen ausweichen müssen. Aktuell wird in den Medien auch über Bisphenol A in Babysaugern berichtet. Anlass sind Analyseergebnisse von Umweltverbänden in Deutschland und Österreich. Im Folgenden beantwortet das BfR die zu Bisphenol A am häufigsten gestellten Fragen.

Warum wird Bisphenol A nicht verboten?

Nach sorgfältiger Prüfung aller Studien, insbesondere auch der Studien im Niedrigdosisbe-reich von Bisphenol A, kommt das BfR in seiner wissenschaftlichen Bewertung zu dem Er-gebnis, dass für Säuglinge und Kleinkinder aus der üblichen Verwendung von Polycarbonat-flaschen kein gesundheitliches Risiko durch Bisphenol A resultiert. Mit dieser Einschätzung steht das BfR nicht allein: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die amerikanische Lebensmittelsicherheitsbehörde (FDA) teilen diese Bewertung. Auch Ja-pan, das eigene Untersuchungen zur Bisphenol-A-Problematik durchgeführt hat, sieht keinen Anlass für ein Verbot. Für die Abgabe von Bisphenol A aus Polycarbonat gibt es einen ge-setzlich verbindlichen Grenzwert, dieser beträgt 0,6 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel. Das bedeutet: Isst ein 60 kg schwerer Mensch ein Kilogramm Lebensmittel mit einem Bisphenol A Gehalt von 0,6 Milligramm, dann schöpft er seinen TDI-Wert von 3 Milligramm pro Tag zu einem Fünftel aus.
Wenn dem BfR Hinweise auf gesundheitliche Risiken für den Verbraucher vorliegen, infor-miert das Institut die Behörden, die der Gesetzgeber für die Regulierung benannt hat, und natürlich die Öffentlichkeit. Insofern könnte das BfR ein Verbot für den Einsatz von Bisphenol A aus zwei Gründen gar nicht aussprechen: Erstens ist die Verwendung der Substanz auf europäischer Ebene geregelt. Zweitens hat das BfR den gesetzlichen Auftrag, Risiken zu bewerten und Handlungsoptionen für ihre Minimierung zu unterbreiten.

Warum wird aktuell über Bisphenol A in Babysaugern diskutiert?

Umweltverbände in Deutschland und Österreich haben Babysauger (Schnuller) auf Bisphe-nol A untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Labors deuten auf unerwartet hohe Gehalte von Bisphenol A sowohl in den Kunststoffschilden als auch in den Saugteilen der Schnuller hin. Daten, wie viel Bisphenol A beim Gebrauch der Sauger gelöst werden, liegen bislang nicht vor.

Besteht ein gesundheitliches Risiko für Kinder, die über längere Zeit Schnuller benut-zen?

Es besteht keine akute gesundheitliche Gefährdung durch die Aufnahme von Bisphenol A. Die Substanz wird im Alltag aus vielen Quellen aufgenommen, beispielsweise aus Wasser-flaschen oder Mikrowellengefäßen. Es muss zunächst durch Messung von Freisetzungsraten geklärt werden, ob Schnuller eine weitere Aufnahmequelle darstellen.

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.

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