Stellungnahme der „BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände“ vom
29. Januar 2009
Zusammenfassung
Die vom BfR durchgeführten Berechnungen zur Überprüfung der im Anhang III bei der Be-wertung durch Herrn Neumeister auffällig gewordenen Rückstandshöchstgehalte wurden auf der Basis der veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse durchgeführt. Sie berücksich-tigen über den Screening-Ansatz hinausgehend die für die realitätsnäheren Berechnungen notwendigen Daten aus der Wirkstoffprüfung und dem Zulassungs- und Genehmigungsver-fahren für Pflanzenschutzmittel. Die Vorgehensweise des BfR stimmt mit bestehenden, all-gemein akzeptierten Berechnungen der Risikobewertung überein.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten (nur Rückstandshöchstgehalte) konnte auf Seiten des von Greenpeace e.V. und Global 2000 beauftragten Berichtes kein anderes als das dort beschriebene Ergebnis erzielt werden. Allerdings lassen sich daraus ohne weitere realitätsnähere Berechnungen keine verlässlichen Schlussfolgerungen zu einem etwaigenRisiko bei Überschreitungen der Grenzwerte ableiten. Die Differenz ist in dem unterschiedli-chen Kenntnisstand der Datenlage begründet. Ob und wieweit hierbei die Veröffentlichung der Bewertungen aus dem Zulassungs-/Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Abhilfe schaffen kann, bleibt abzuwarten, insbesondere wenn man bedenkt, dass bereits heute öffentlich zur Verfügung stehende Bewertungen (EFSA, JMPR) nicht berücksichtigt oder genutzt werden.
Ein Widerspruch zwischen den beiden Berichten hinsichtlich der verwendeten Methodik und der daraus folgenden Ergebnisse besteht nicht. Es scheint allerdings nicht nachvollziehbar, dass ein Modell angemahnt wird, das der komplexen Materie gerecht werden soll, ohne dass das bestehende Modell zunächst einmal richtig angewandt wird.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
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