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Sicherheit von verbrauchernahen Produkten

Getränkeflaschen, T-Shirts, Spielzeug, Zahnpasta – täglich haben Verbraucher Kontakt mit einer Fülle von Produkten. Sie müssen sicher sein. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Hersteller. Die Abteilung „Sicherheit von verbrauchernahen Produkten“ am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) trägt mit ihrer Arbeit maßgeblich dazu bei, dass beim bestimmungsgemäßen Umgang mit diesen Produkten, und auch beim vorhersehbaren Fehlgebrauch, die Gesundheit von Verbrauchern keinen Schaden nimmt. Die gesundheitlichen Bewertungen des Instituts bilden die Grundlage für Regulierungen oder Empfehlungen für Industrie und Anwender. Bei der Bewertung der Inhaltsstoffe dieser Produkte werden zwei Aspekte berücksichtigt: die Toxizität (Giftigkeit) eines Stoffes und die Exposition – die Art und der Umfang in dem Verbraucher mit diesem Stoff in Kontakt kommen. Die Aufnahme eines Stoffes kann oral (über den Mund), dermal (über die Haut) oder inhalativ (über die Atmung) erfolgen. Im Nationalen Referenzlabor für Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln des BfR werden Analysemethoden für die Überwachungsbehörden der Länder entwickelt, und die Überwachungsbehörden werden bei ihrer Untersuchungstätigkeit unterstützt.

Was versteht man unter „verbrauchernahen Produkten“?

Verbrauchernahe Produkte sind Produkte, mit denen Verbraucher direkt in Kontakt kommen. Unter dem Begriff „Bedarfsgegenstände“ gehören dazu nach § 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eine weite Spanne von Produkten: unter anderem Spielzeug, Kleidung, Geschirr, Reinigungsmittel für den häuslichen Bedarf und Verpackungen für Lebensmittel. Auch kosmetische Mittel zählen zu den verbrauchernahen Produkten.

Mit welchen verbrauchernahen Produkten beschäftigt sich das BfR schwerpunktmäßig?

Die Abteilung für Produktsicherheit bewertet vor allem stoffliche Risiken, die von verschiedensten Materialien und Gegenständen ausgehen können, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Verpackungen, Flaschen, Geschirr oder Kochutensilien können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten, die in Lebensmittel übergehen und mit ihnen verzehrt werden. Auch Inhaltsstoffe von Materialien und Produkten, mit denen der Mensch über die Haut in Kontakt kommt, gehören zum Aufgabengebiet. Das sind vor allem Textilien, wie Bekleidung und Bettwäsche, oder Kosmetika. Letztere sind dazu bestimmt, den Körper zu pflegen. Sie sollen die Körperfunktionen nicht beeinflussen und haben keine heilende Wirkung. Duschgele, Shampoos, Deodorants, Zahnpasten, Lotionen, Hautcremes, Schminkartikel gehören dazu. Auch Spielzeug gehört zu den verbrauchernahen Produkten. Da Kinder eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe sind und Spielzeuge auch in den Mund nehmen, gelten für die stoffliche Sicherheit dieser Produkte in der Regel besonders strenge Bestimmungen. Eine weitere Produktgruppe, deren stoffliche Sicherheit das BfR bewertet, sind Tabak und Tabakwaren. Die Bewertung der technischen Sicherheit von Geräten, wie Telefonen, Hifi-Anlagen und Haartrocknern, gehören hingegen nicht zum Aufgabengebiet des BfR.

Ein wichtiger Arbeitsbereich des BfR ist außerdem die Dokumentation von Vergiftungen mit Chemikalien. Denn Produkte können Risiken bergen, von denen Verbraucher nichts ahnen. Das BfR dokumentiert Vergiftungsfälle und Rezepturen von Produkten in einer Giftinformationsdatenbank. Vergiftungen, die durch Inhaltsstoffe von Produkten verursacht werden, können so schnell erkannt und richtig behandelt werden. Das BfR leitet die Rezepturen zur Notfallberatung an die Giftinformationszentralen der Länder weiter, damit Vergiftungsfälle so schnell wie möglich auf der Grundlage richtiger Rezepturinformationen behandelt werden können.

Wer ist für die Sicherheit verbrauchernaher Produkte verantwortlich und wer kontrolliert sie?

Verbrauchernahe Produkte müssen sicher sein: Sie dürfen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Für die Sicherheit verbrauchernaher Produkte sind die Hersteller verantwortlich. Wenn es sich um Importprodukte handelt, ist derjenige verantwortlich, der die Produkte nach Deutschland importiert oder sie hier auf den Markt bringt. Ob die Hersteller, Importeure oder Vertreiber ihrer Verantwortung gerecht werden und die Produkte tatsächlich sicher sind, kontrolliert die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung der Bundesländer.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?

Die Sicherheit von Produkten wird auf europäischer und nationaler Ebene durch eine Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen, und Gesetzen geregelt.

Auf EU-Ebene sind das vor allem folgende Richtlinien und Verordnungen:

  • Richtlinie 2001/95/EG „Produktsicherheitsrichtlinie“
  • Richtlinie 2002/72/EG „Kunststoffrichtlinie“
  • Verordnung EG/1935/2004 „Rahmenverordnung für Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln“
  • Richtlinie 76/768/EWG „Kosmetikrichtlinie“
  • Richtlinie 76/769/EWG „Chemikalienrichtlinie“
  • Richtlinie 88/378/EWG „Spielzeugrichtlinie“
  • Verordnung 648/2004/EG über Detergenzien

Daneben tragen in Deutschland die folgenden Gesetze und Verordnungen zur Produktsicherheit bei:

  • Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten
  • Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
  • Lebens- und Futtermittelgesetzbuch
  • Kosmetikverordnung
  • Bedarfsgegenständeverordnung
  • Chemikaliengesetz
  • Chemikalienverbotsverordnung

Was wird am BfR bewertet?

Die Risikobewertung von Stoffen in verbrauchernahen Produkten erfolgt unter zwei Aspekten: Der eine betrifft die Toxikologie des Stoffes, das heißt die Frage, welche gesundheitsschädliche Wirkung der Stoff haben kann. Wirkt er beispielsweise Krebs erregend, Erbgut verändernd oder Frucht schädigend? Reizt er die Haut oder ist er sensibilisierend? Aber selbst ein giftiger Stoff kann für die Gesundheit des Menschen nur dann zum Risiko werden, wenn der Mensch damit in Kontakt kommt. Der zweite Aspekt der Risikobewertung betrifft deshalb die Exposition, das heißt Art und Ausmaß, in denen der Mensch unter alltäglichen Bedingungen mit einem Stoff in Berührung kommt. Für zahlreiche Stoffe wurden Migrationswerte festgelegt. Sie stellen sicher, dass sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nur so viel von einem Stoff aus einem Produkt löst, dass der Verbraucher durch den Kontakt keine akuten oder langfristigen Gesundheitsschäden erleidet. Für die Bewertung des Risikos, den ein Stoff in einem verbrauchernahen Produkt darstellen kann, ist also nicht entscheidend, welche Gehalte in einem Produkt vorkommen, sondern welche Mengen sich beim Gebrauch daraus lösen. Für die Abschätzung der Exposition ist auch von Bedeutung, auf welchem Weg Verbraucher mit einem Stoff, der sich aus einem Produkt löst, in Kontakt kommen: über die Haut (dermal), über den Mund (oral) oder über die Atemwege (inhalativ).

Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln

Aluminiumfolie, Frühstücksbeutel, Getränkekartons, Abfüllschläuche oder Antihaftbeschichtungen von Kochgeschirr: all diese Materialien und Gegenstände müssen so beschaffen sein, dass ihre Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nur in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, welche die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährden. Dafür leitet das BfR Grenzwerte ab und stellt sie der Öffentlichkeit in seinen „Kunststoff-Empfehlungen“ zur Verfügung. Sie spiegeln den jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wider. Auch wenn sie keine Rechtsnormen sind, dienen sie Herstellern und Überwachungsbehörden als wichtige und akzeptierte Orientierungshilfe, um abzuleiten, ob ein Gegenstand mit Lebensmittelkontakt die gesetzlichen Anforderungen an seine Sicherheit erfüllt. Ob ein Stoff ein Risiko darstellt, bewertet das BfR, wenn Bewertungsbedarf besteht.

Bei der gesundheitlichen Beurteilung von Bedarfsgegenständen aus Kunststoffen und anderen Materialien wird das BfR von der „Vorläufigen Kunststoff-Kommission“ unterstützt. Die Kommission setzt sich zusammen aus Wissenschaftlern aus Universitäten, Länderbehörden, Industrie und von Verbraucherverbänden benannten Wissenschaftlern. Sie berät das BfR auch bei der Erarbeitung von Empfehlungen sowie Beteiligungen an den Arbeiten für EG-Richtlinien und Europarats-Resolutionen für Kunststoffe und andere Polymere.

Das im BfR angesiedelte Nationale Referenzlabor für Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln unterstützt die mit der Überwachung von Bedarfsgegenständen beauftragten Behörden der Bundesländer. Es hält Analysemethoden für die amtlichen Untersuchungslaboratorien vor. Sind keine Methoden vorhanden, werden sie im Referenzlabor entwickelt, validiert und den Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Ausführliche Informationen zur Bewertung von Stoffen in Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln enthält die Hintergrundinformation für Journalisten A/2007 des BfR vom 27. April 2007. (http://www.bfr.bund.de/cd/9178)

Kosmetische Mittel

Bei Kosmetik denken die meisten Verbraucher zunächst an Make-up, Lidschatten und Lippenstift. Zur Gruppe der kosmetischen Mittel gehören aber viele weitere Produktarten. Duschgel, Shampoo, Seife und Körperlotion, Deodorant, Hautcreme, Zahnpasta, Rasierschaum, Haarfärbemittel und Sonnenschutzmittel – das alles sind im rechtlichen Sinne kosmetische Mittel. Auch bei der Bewertung von Stoffen in kosmetischen Mitteln, muss ermittelt werden, welche Mengen eines Stoffes Verbraucher über die jeweilige Creme oder Lotion aufnehmen können. Bei kosmetischen Mitteln muss man nicht nur wissen, wie sich die Stoffe auf der Haut verhalten und welche Reaktionen sie dort auslösen: Entscheidend ist auch, ob Stoffe über die Haut in den Körper eindringen. Mit Schweinehaut, die der menschlichen Haut in ihrer Struktur ähnlich ist, kann in einem Testverfahren geprüft werden, welche Menge eines Stoffes in die Haut eindringen und über die Haut in die Blutbahn gelangen kann und welche Folgen das für die Gesundheit der Verbraucher hat. Dies spielt nicht nur bei kosmetischen Mitteln, die zeitlich befristet (temporär) auf der Haut verbleiben, eine Rolle, sondern zum Beispiel auch bei Farbstoffen für Permanent-Make-up und Tätowierfarben. Obwohl Millionen Menschen Tätowierungen und Permanent Make-up tragen, ist kaum bekannt, wie sich die Farbstoffe verhalten, wenn sie ein Leben lang auf und in der Haut verbleiben oder durch die Haut in den Körper eindringen.

Das BfR berät das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Fragen der gesundheitlichen Beurteilung von kosmetischen Mitteln. Dies betrifft zum Beispiel fachliche Fragen im Rahmen der Fortschreibung der Kosmetik-Verordnung und ihrer Anlagen und Fragen aus der Überwachung. Unterstützt wird das Institut dabei durch die Kommission für kosmetische Mittel (Kosmetik-Kommission). In die Kommission werden Wissenschaftler aus Universitäten, Länderbehörden, Industrie und von Verbraucherverbänden benannte Wissenschaftler berufen. Die Beratungsergebnisse der Kosmetik-Kommission geben den aktuellen Wissensstand wieder und bilden somit auch eine Grundlage für Entscheidungen der Überwachungsbehörden der Länder.

Spielzeug

Auch Spielwaren enthalten eine Vielzahl chemischer Substanzen Weichmacher machen Kunststoff-Spielwaren flexibel, mit den unterschiedlichsten Farben werden Spielzeuge bemalt oder eingefärbt, und spezielle Lacke schützen Holzspielzeug vor Schädigungen. Je nachdem wie fest die chemischen Stoffe in einem Produkt gebunden sind und wie stark dieses Produkt beansprucht wird, können sich kleinste oder auch größere Mengen der Stoffe lösen. Beim Spielen können sie von Kindern über die Haut oder über den Mund aufgenommen werden. Vor allem kleine Kinder stecken Spielzeug in den Mund und beißen darauf herum. Dadurch sind sie besonders stark gegenüber den im Spielzeug enthaltenen Stoffen exponiert. Das BfR berät die zuständigen Ministerien bei der Revision der Spielzeugrichtlinie. Ferner arbeiten BfR-Mitarbeiter in Gremien mit, die Normen zur Sicherheit von Spielzeug aufstellen. Ausführliche Informationen zu toxikologisch relevanten Stoffen in Spielzeug liefert die BfR-Stellungnahme Nr. 030/2007 (http://www.bfr.bund.de/cm/216/migration_von_toxikologisch_relevanten_stoffen_aus_spielzeug.pdf)

Textilien

Bei der Herstellung von Textilien wird eine ganze Reihe von Chemikalien eingesetzt. Sie geben den Textilien die gewünschten Eigenschaften, wie zum Beispiel Farbe, Form, Griffigkeit oder Wasser abweisende Eigenschaften. Manchmal verbleiben nach der Herstellung Rückstände der Chemikalien auf den Textilien, die beim Tragen freigesetzt werden können. Neue Textilien sollten deshalb vor dem ersten Tragen gewaschen werden. Im BfR werden generelle Aussagen über das Gefährdungspotenzial von Stoffen in textilen Bedarfsgegenständen (Bekleidung) erarbeitet, die mit der Haut in Berührung kommen. So untersucht das Zentrum für experimentelle Forschung mit künstlichen Schweißlösungen, welche Stoffe sich beim Tragen aus Textilien herauslösen können. Das freigesetzte Gemisch wird toxikologisch geprüft. In in-vitro-Versuchen mit Bakterien oder Zellkulturen kann man testen, ob die Substanzen oder Stoffgemische menschliche Zellen oder das Erbgut schädigen. Andere Testverfahren simulieren, wie die Bakterienflora der menschlichen Haut auf solche freigesetzten Stoffe wirkt. So haben Forschungen am BfR ergeben, dass bestimmte Azo-Farbstoffe, die zunächst nicht problematisch sind, auf der Haut durch Bakterien in allergene oder sogar Krebs erzeugende Substanzen aufgespalten werden.

Einen Überblick über die Bewertungen und Empfehlungen gibt die Information 018/2007. (http://www.bfr.bund.de/cm/216/einfuehrung_in_die_problematik_der_bekleidungstextilien.pdf)

Ausblick: Neue Arbeitsschwerpunkte der Abteilung Produktsicherheit

In der Abteilung Produktsicherheit des BfR arbeiten derzeit 32 Mitarbeiter, davon 17 Wissenschaftler. Die Abteilung wird in den kommenden Jahren personell ausgebaut. Sie soll nun auch verstärkt forschungsorientiert arbeiten, um die großen Wissenslücken bei Toxizität und Exposition von Inhaltsstoffen verbrauchernaher Produkte zu schließen. Einen Schwerpunkt wird die Forschung zu Allergien bilden. Mit in-vitro-Zellkultursystemen sollen Allergie auslösende Eigenschaften chemischer Stoffe untersucht und quantifiziert werden. Bei der Forschung zur Exposition wird es vor allem darum gehen, Methoden zu entwickeln, mit denen analysiert werden kann, wie sich chemische Stoffe auf der Haut verhalten und was passiert, wenn sie in die Haut eindringen. Auch bei der Wirkung chemischer Stoffe auf die Atemwege gibt es noch viele offene Fragen. Deshalb sollen Methoden entwickelt werden, mit denen die inhalative Exposition ermittelt werden kann.

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.

A/2008, 04.03.2008

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