Schweinefleisch kann Keime enthalten, die für den Menschen eine Gesundheitsgefahr dar-stellen. Um belastetes Fleisch frühzeitig zu erkennen, wurde Anfang des 20. Jahrhunderts die obligatorische Fleischbeschau von Schlachttieren eingeführt. Dies war ein Durchbruch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Durch die konsequente Anwendung genormter Fleischuntersuchungsprozeduren konnten die sogenannten „klassischen“ Zoonosen, wie Tuberkulose und Brucellose, größtenteils getilgt werden. Diese Anstrengungen und verbes-serte Haltungsbedingungen haben in den letzten 100 Jahren zu einem deutlich besseren Gesundheitszustand der Schlachttiere geführt. Allerdings wird heutzutage diese patholo-gisch-anatomisch orientierte Fleischuntersuchung den aktuellen Gefahren für die menschli-che Gesundheit nicht mehr gerecht. Auf die heute vorherrschenden, beim Tier subklinisch verlaufenden Krankheiten aufgrund von Keimen wie Salmonellen oder Mykobakterien (Zoo-nosen) weisen keine sichtbaren Veränderungen an Tierkörpern und Organen hin. Sie gehö-ren zu den wichtigsten Verursachern von Durchfallerkrankungen beim Menschen.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des neuen EG-Lebensmittelhygienerechts auf diese Entwicklung reagiert und als Ausgangspunkt der Einführung einer risikobasierten Fleischuntersuchung die visuelle Beurteilung des Fleisches vorgesehen. Damit diese risiko-orientiert durchgeführt werden kann, müssen dem zuständigen amtlichen Tierarzt bestimmte Vorabinformationen zur Haltung und zum Gesundheitszustand der Schlachtschweine über-mittelt werden. Diese Vorabinformationen müssen seit Beginn des Jahres 2008 EU-weit vor der Anlieferung der Schlachtschweine auf dem Schlachthof durch den amtlichen Tierarzt bewertet werden. Auf Grundlage dieser Informationen entscheidet er, ob eine visuelle Fleischuntersuchung für die jeweilige Lieferpartie ausreicht, oder ob nach wie vor eine tradi-tionelle Fleischuntersuchung mit Abtasten und Anschnitt der Schlachttiere durchgeführt wer-den muss. Darüber hinaus kann er sich für eine erweiterte Fleischuntersuchung ausspre-chen.
Für die Einführung einer risikoorientierten Fleischuntersuchung sind verschiedene Voraus-setzungen und standardisierte Verfahren notwendig. Welche Veränderungen dies für die Landwirte und die Schlachthofbetreiber bedeutet, soll in einer vom Bundesinstitut für Risiko-bewertung (BfR) initiierten Machbarkeitsstudie geklärt werden. Ebenso sollen Fragen zu den Risiken einer visuellen Fleischuntersuchung bzw. ihre Chancen für den Verbraucherschutz untersucht werden. Das Forschungsprojekt wird vom BfR wissenschaftlich begleitet.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Nr. 010/2008 des BfR vom 29. Januar 2008