BfR-Stellungnahme zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen

Hintergrund der Stellungnahme

Die vom BfR durchgeführten Berechnungen zur Überprüfung der im Anhang III bei der Bewertung durch Herrn Neumeister auffällig gewordenen Rückstandshöchstgehalte wurden auf der Basis der veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse durchgeführt. Sie berücksichtigen über den Screening-Ansatz hinausgehend die für die realitätsnäheren Berechnungen notwendigen Daten aus der Wirkstoffprüfung und dem Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.

Methodik der Risikobewertung

Screening-Ansatz und realitätsnahe Berechnungen

Die Vorgehensweise des BfR stimmt mit bestehenden, allgemein akzeptierten Berechnungen der Risikobewertung überein. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten (nur Rückstandshöchstgehalte) konnte auf Seiten des von Greenpeace e.V. und Global 2000 beauftragten Berichtes kein anderes als das dort beschriebene Ergebnis erzielt werden.

Nutzung von Daten aus Zulassungs- und Genehmigungsverfahren

Allerdings lassen sich daraus ohne weitere realitätsnähere Berechnungen keine verlässlichen Schlussfolgerungen zu einem etwaigen Risiko bei Überschreitungen der Grenzwerte ableiten. Die Differenz ist in dem unterschiedlichen Kenntnisstand der Datenlage begründet.

Unterschiede in der Datenlage und Bewertung

Rückstandshöchstgehalte und wissenschaftliche Erkenntnisse

Ob und wieweit hierbei die Veröffentlichung der Bewertungen aus dem Zulassungs-/Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Abhilfe schaffen kann, bleibt abzuwarten, insbesondere wenn man bedenkt, dass bereits heute öffentlich zur Verfügung stehende Bewertungen (EFSA, JMPR) nicht berücksichtigt oder genutzt werden.

Warum ein Widerspruch nicht besteht

Ein Widerspruch zwischen den beiden Berichten hinsichtlich der verwendeten Methodik und der daraus folgenden Ergebnisse besteht nicht. Es scheint allerdings nicht nachvollziehbar, dass ein Modell angemahnt wird, das der komplexen Materie gerecht werden soll, ohne dass das bestehende Modell zunächst einmal richtig angewandt wird.

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