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wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus

 
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wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus

Wie durch Anwälte gemeldet wird, kommt es häufig zum Streit zwischen Krankenhäusern und privat Versicherten. Der Auslöser sind verschiedene Unterlagen, die bei Aufnahme ins Krankenhaus zu unterschreiben sind. Häufig ist nur die einfache Pflegeklasse versichert. Einige Krankenhäuser nehmen darauf keine Rücksicht. Vorgelegt werden Verträge über wahlärztliche Leistungen. Diese sollen Patienten dann privat zahlen.

Wenn Sie das nicht wirklich wollen, lassen Sie sich keinen wahlärztlichen Vertrag aufs Auge drücken.

Wer in Unkenntnis der Folgen darauf hereingefallen ist, sollte die Bezahlung deshalb strikt verweigern. Anwälte räumen den Betroffenen gute Chancen ein, bezahltes Geld zurückfordern zu können.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
"www.deutscher-wirtschaftsbrief.de" Ausgabe Nr.12 23.März 2007
 
 
 
 
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