Sämtliche Reisekosten zur Behandlung im Ausland müssen Kassenpatienten selbst bezahlen
Das hat der Europäische Gerichtshof für die gesetzlichen Krankenkassen entschieden (Az. C 466/04). Kassen müssen nur für Behandlungskosten, Unterbringung und Verpflegung in der Klinik aufkommen. Voraussetzung ist, dass die stationäre Behandlung innerhalb der EU erfolgt.
Ausgaben für An- und Abreise sowie sonstige Kosten sind somit Privatsache eines jeden Versicherten. Auch Kosten von Begleitpersonen werden nicht erstattet.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
"www.deutscher-wirtschaftsbrief.de" Ausgabe 2/2007
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