Sämtliche Reisekosten zur Behandlung im Ausland müssen Kassenpatienten selbst bezahlen
Fachartikel zum Thema Sämtliche Reisekosten zur Behandlung im Ausland müssen Kassenpatienten selbst bezahlen
Das hat der Europäische Gerichtshof für die gesetzlichen Krankenkassen entschieden (Az. C 466/04). Kassen müssen nur für Behandlungskosten, Unterbringung und Verpflegung in der Klinik aufkommen. Voraussetzung ist, dass die stationäre Behandlung innerhalb der EU erfolgt.
Ausgaben für An- und Abreise sowie sonstige Kosten sind somit Privatsache eines jeden Versicherten. Auch Kosten von Begleitpersonen werden nicht erstattet.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
"www.deutscher-wirtschaftsbrief.de" Ausgabe 2/2007
Erfahrungsberichte zum Thema Sämtliche Reisekosten zur Behandlung im Ausland müssen Kassenpatienten selbst bezahlen
-
Neuester Erfahrungsbericht vom 01.04.2008:
Ich habe vor nach Polen zu fahren um meine Krampfader zu operieren (Ambulant).Meine Krankenkasse will nicht die kosten übernehmen.Verstehe nicht warum ist doch viel günstiger als in Deutschland?
Liebe(r) Leser(in),
nicht immer sind Gesetze verständlich. Eine Krankenkasse muss nur eine Behandlung im nahe gelegenen Krankenhaus übernehmen. Liebe Grüße
Ihr Biowellmed Team
Wir machen Urlaub! Bitte haben Sie Verständnis dafür dass Ihnen unsere Formulare in der Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Ihr Bericht zum Thema Sämtliche Reisekosten zur Behandlung im Ausland müssen Kassenpatienten selbst bezahlen
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.