Krankenversicherungspflichtige Rentner
Fachartikel zum Thema Krankenversicherungspflichtige Rentner
Zitat aus „der Deutsche Wirtschaftsbrief“:
Ein Tipp für Rentner, die aufgrund einer Beschäftigung krankenversicherungspflichtig sind.
Beschäftigte Rentner zahlen aus Arbeitsentgelt und Rente Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung. Zusätzlich behält der jeweilige Rentenversicherungsträger Beiträge von der auszuzahlenden Rente ein. Dadurch kann es zu Beitrags – Überzahlungen kommen, die Betroffene oder Arbeitgeber zurückfordern können. Für Sie eine Orientierungsgröße aus dem Bonner „Sozialversicherungs – Berater“:
Die Wahrscheinlichkeit zu hoher Beiträge im Jahr 2005 besteht bei Entgelten von mehr als 42 300 €.
Einzubeziehen sind dabei die Rente, andere Versorgungsbezüge sowie erhalatene Arbeitseinkommen. Den Antrag auf Erstattung können Sie formlos bei der zuständigen Krankenkasse stellen.
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