Verordnungsfähigkeit von Acetylsalicylsäure auf Kassenkosten in Deutschland
Fachartikel zum Thema Verordnungsfähigkeit von Acetylsalicylsäure auf Kassenkosten in Deutschland
Acetylsalicylsäurepräparate sind zur Behandlung oder Vorbeugung vieler Krankheiten von großem Nutzen. Sie dürfen jedoch nicht immer auf Rezept verschrieben werden. Erlaubt sind sie in Deutschland auf Rezept bis zu einer Dosierung von 300 mg/Dosiseinheit in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall und nach arteriellen Eingriffen und als zusätzliches Medikament bei schweren und schwersten chronischen Schmerzen, wenn bereits Opioide eingenommen werden (Arzneimittel – Richtlinien vom 16. 3 2004)
Wir machen Urlaub! Bitte haben Sie Verständnis dafür dass Ihnen unsere Formulare in der Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Ihr Bericht zum Thema Verordnungsfähigkeit von Acetylsalicylsäure auf Kassenkosten in Deutschland
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie nicht Ihren Namen angeben möchten, geben Sie bitte 'anonym' in das Feld 'Name' ein. Die anderen Felder können Sie je nach Belieben ausfüllen oder leer lassen.