Glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel
Fachartikel zum Thema Glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel
Glucosamin ist ein Aminozucker und kommt im menschlichen Körper natürlicherweise als Bestandteil des Bindegewebes, des Knorpels und der Gelenkflüssigkeiten vor. Als Arzneimit-tel wird es bei Arthrosen des Kniegelenks eingesetzt. Glucosamin wird aber auch in Zufuhr-mengen, die unterhalb arzneilicher Dosierungen liegen, in zahlreichen Nahrungsergän-zungsmitteln, die zu den Lebensmitteln zählen, angeboten. Die Überwachung ihrer Verkehrs-fähigkeit ist Aufgabe der Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundeslän-der.
Das BfR hat in einer früheren Stellungnahme1 bereits die gesundheitlichen Risiken bei Ver-wendung von Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln bewertet und drei Risikogruppen identifiziert: a) Diabetiker bzw. Personen mit eingeschränkter Glucosetoleranz, b) Patienten mit einem bekannten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und c) Personen, die bestimm-te blutgerinnungshemmende Medikamente, sogenannte Cumarin-Antikoagulantien einneh-men. In der nun vorliegenden Stellungnahme hat das BfR noch einmal das Gesundheitsrisi-ko für die Risikogruppen b) und c) bewertet. Anlass ist, dass diese Risikogruppen in einer aktuellen Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verwendung von Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff nicht als solche identifiziert wur-den.
Bezüglich der Gruppe der Personen mit bekanntem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen schließt sich das BfR nach Überprüfung neuer wissenschaftlicher Kenntnisse der Bewertung der EFSA an. Demnach sind auf den Verpackungen von glucosaminhaltigen Nahrungser-gänzungsmitteln keine Hinweise zu gesundheitlichen Risiken für diese Verbrauchergruppe notwendig
Personen, die Cumarin-Antikoagulantien einnehmen, stuft das BfR jedoch auch nach erneu-ter Prüfung als Risikogruppe ein. Das Institut hat anhand von Fallberichten das gesundheitli-che Risiko bewertet und ist der Auffassung, dass bei gemeinsamer Zufuhr von Glucosamin mit Cumarin-Antikoagulantien, die den Wirkstoff Warfarin oder Acenocumarol enthalten, das Risiko einer unerwünschten Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung von Cuma-rin-Antikoagulantien besteht. Zu dem Wirkstoff Phenprocoumon, der ebenfalls zur Gruppe der Cumarin-Antikoagulantien zählt, liegen dem BfR gegenwärtig keine Fallberichte vor. Das BfR erachtet bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Tageszufuhren von 390-790 Milligramm isoliertem Glucosamin Maßnahmen zum Schutz von Personen, die Cumarin-Antikoagulantien einnehmen, für notwendig. Das Institut rät Verbrauchern mit entsprechen-der Medikation (Cumarin-Antikoagulantien) vom Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln, die die genannten Mengen an isoliertem Glucosamin als Tagesration enthalten, ab.
Stellungnahme Nr. 004/2010 des BfR vom 14. August 2009
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung BfR zur Verfügung gestellt
Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema.
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